Ausbau Dachgeschoss zu Personalwohnung, Reichenstraße 33, Fl.Nr. 61, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 3.3.11

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 12.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzung ist im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zulässig. 

Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens entgegenstehen würden, sind nicht ersichtlich.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 01.12.2022: Die grundsätzliche Zulässigkeit wurde bestätigt.

Für den Ausbau als Wohnung sind zwei Stellplätze nachzuweisen; aufgrund fehlender räumlicher Nachweismöglichkeit wird beantragt, sie ablösen zu lassen. Dem spricht nichts entgegen. Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums – das DG war hier bisher nicht ausgebaut – wird die Voraussetzung nach § 8 Abs. 4 Bst. b der Stellplatzsatzung erfüllt, wonach der Ablösebetrag nur 1.000 Euro je Stellplatz beträgt.

Dr. Martin Metzger bittet die Verwaltung sich direkt beim Landratsamt zu erkundigen, wie die Stadt in solchen Fällen gewährleisten kann, dass einerseits innerstädtischer Wohnraum geschaffen wird, in diesem Fall mit günstigen Parkplätzen, andererseits gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass diese günstigen Parkplätze für eine andere Nutzung in der Zukunft missbraucht werden. 

Armin Angeringer stimmt Dr. Martin Metzger zu. Denn ein Ablösevertrag gilt nur zwischen den Bauherren und der Stadt und wäre keine Lösung. Ab dem Zeitpunkt des Vertrags sind die Stellplätze für die Bauherren rechtlich vorhanden, eine nachträgliche Zweckbeschränkung ist dabei schwer.

Magnus Peresson möchte zum einen wissen wie die Dachgeschosszimmer belichtet werden. Zum anderen stellt sich ihm die Frage wie Personen im Brandfall aus dem Dachgeschoss flüchten können. Die Angaben zur Belichtung, Fluchttreppe und Fluchtweg fehlen.

Armin Angeringer erläutert anhand der Grundrisse die Belichtung des Dachgeschosses durch Dachflächenfenster. Die Fenster sind nicht bemaßt. In den Beschluss kann mit aufgenommen werden, dass Abweichungen von der Baugestaltungssatzung nicht zugestimmt wird, das vorgeschriebene Maß aber eingehalten werden muss. Der zweite bauliche Fluchtweg benötigt keine städtische Prüfung; die Anforderungen sind aber einzuhalten. 

Martin Dopfer erkundigt sich, ob die Fluchttreppe den Boden erreicht.

Armin Angeringer erklärt, dass in der Vergangenheit eine Prüfung durchgeführt wurde und der Fluchtweg den Boden erreicht. Die Fluchttreppe ist genehmigt. Eine bauliche Veränderung wäre für die Stadt von Bedeutung, sollte diese bis in den Dachbereich verlängert werden, da eine solche Treppe gestalterisch nicht vertretbar ist.

Magnus Peresson ergänzt, es wird somit ein Mittelgang/ Flur als Fluchtweg benötigt. 

Martin Dopfer wendet ein, die angesprochenen Probleme von Dr. Metzger sind nicht gelöst.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht, dass es sich hierbei um ein grundlegendes Problem handelt, dies kann im Sachverhalt nicht gelöst werden. Weiter weist Eichstetter darauf hin, dass der Beschluss mit einem ergänzenden Satz gefasst werden kann, weil noch baurechtliche Angelegenheiten geklärt werden müssen. So ist ohne Fluchtwege keine Zulassung zur Vermietung möglich. 

Armin Angeringer informiert über die weiteren Fluchtwegeverläufe im Plan.

Martin Dopfer möchte wissen, in welchem Umfang Brandschutzmaßnahmen, sowie Fluchtwege ein Bestandteil der Baurechtmäßigkeitsprüfung der Stadt und Bestandteile des Baurechts sind.

Armin Angeringer schildert, es handelt sich um Baurecht, jedoch ist dies kein Bestandteil der Prüfung im Rahmen des kommunalen Einvernehmens. Die Fluchtwege können dem Plan entnommen werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter regt an, dem Landratsamt ergänzend mitzuteilen die Rettungswege/ Fluchtwege nochmals zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Ablösung von zwei Stellplätzen zu je 1.000 Euro wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Ablösevertrag abzuschließen. Die Hinweise zu Fluchtwegen sollten entsprechend geprüft werden. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Ablösung von zwei Stellplätzen zu je 1.000 Euro wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Ablösevertrag abzuschließen. Die Hinweise zu Fluchtwegen sollten entsprechend geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.08.2023 13:40 Uhr