Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Vereinbarung Notverbund zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F.; hier: Wasserlieferungsvertrag über die gegenseitige Belieferung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser bei Störungen und in Notlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 06.07.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Wasserversorgung der Bürger*innen mit einwandfreiem Wasser in ausreichender Menge stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden dar (Art. 83 Bayerische Verfassung und Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung).

Durch den Klimawandel treten Wetterereignisse wie Dürren und Starkregenereignisse häufiger und extremer auf. Die Wasserressourcen in Deutschland geraten durch diese, sich zunehmend verschärfenden Bedingungen immer stärker unter Druck. Wasserressourcen werden knapper oder die Wasserqualität durch starke Niederschläge in Mitleidenschaft gezogen. Der BDEW, DVGW und VKU sprechen sich daher für die zeitnahe Umsetzung eines Maßnahmenbündels zur Beibehaltung einer hohen Versorgungssicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus. 

Die Stadt Füssen und die Gemeinde Rieden a. F. betreiben zwei technisch und rechtlich getrennte Wasserversorgungsanlagen. Beide Gebietskörperschaften sind bereits seit längerem mit einer leitungsgebundenen Einrichtung verbunden. Die technische Anlage wurde mittlerweile technisch überholt und modernisiert. Restarbeiten finden im Jahr 2022 ihren Abschluss (Einbau Formstücke und Funkwasserzähler). 

In den vergangenen Jahren versorgten sich beide Kommunen bereits bei einzelnen Störfällen oder ähnlichen Versorgungsengpässen mit Wasser. Die Parteien möchten nun die Bedingungen und Vorgaben mit einer schriftlichen Vereinbarung in der Form eines sog. Wasserlieferungsvertrags beschließen. 

Mit dem sog. „zweiten Standbein“ soll nun ein dauerhaft angelegter Notverbund rechtlich abgesichert geschaffen werden. Mit dieser Einrichtung wird die Versorgungssicherheit beider Gemeinden erhöht und entspricht klar den Zielen der nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt den Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F. in der vorgelegten Fassung abzuschließen.        

Beschluss

Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt den Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F. in der vorgelegten Fassung abzuschließen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 10:57 Uhr