Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Kanalsanierung Luitpoldstraße - Prinzregentenplatz W43; Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 06.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 06.07.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Durch die zunächst seitens der Stadt geplante Umbau- und Verbesserungsmaßnahme mit umfangreichen Straßenbauarbeiten in der Luitpoldstraße, Prinzregentenplatz und Kreisverkehr (W43), sollten in gleichem Zug auch die schadhaften Kanalleitungen und Haltungen saniert werden. Die Straßenbaumaßnahme der Stadt wurde mangels Liquidität vorerst gestoppt. Die vorliegenden Zustandsklassen der Kanalleitungen (überwiegend 0, 1, 2) lassen jedoch kein weiteres Aufschieben zu und erfordern ein unverzügliches Handeln. Der Start der Straßenbauarbeiten mit Vollsperrung war auf den 18.03.2022 vorgesehen. Gemäß Projektzeitenplan sollten Ende Oktober alle Arbeiten abgeschlossen sein. Auf Grund des festgesteckten Zeitplans musste von Seiten der Stadtwerke die Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahme spätestens im Februar beauftragt werden. Die Kostenberechnung des Ing. Büros lag bei 287.000 €. 
Für die Kanalsanierung (Inlinerverfahren, Schachtsanierung in geschlossener Bauweise) erfolgte die Ausschreibung nach VOB/A. Es wurden 8 Angebote abgegeben.

1.
Bieter 1
356.874,25 €
2.
Bieter 2 Aarsleff Rohrsanierung               
366.120,58 €
3.
Bieter 3
386.044,01 €
4.
Bieter 4
394.582,28 €
5.
Bieter 5
418.925,10 €
6.
Bieter 6
421.258,18 €
7.
Bieter 7
459.893,05 €
8.
Bieter 8
536.297,75 €

Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfahl das Ing. Büro, das Angebot des Bieters 1 zu beauftragen. Zum Zeitpunkt der Bindefrist für die Auftragsvergabe (09.05.2022) lag noch kein genehmigter Wirtschaftsplan (SWF) bzw. Haushalt 2022 für die Stadt Füssen vor. Es wurde daher eine Bindefristverlängerung beim Bieter 1 beantragt, der allerdings ablehnte. Somit wurde auf den zweiten Bieter, Firma Aarsleff Rohrsanierung zurückgegriffen, welche der Verlängerung zustimmte. Die Bindefristverlängerung läuft zum 30.06.2022 aus. Da der Haushalt zwischenzeitlich, mit Auflagen, genehmigt vorliegt, ist die Beauftragung an die Firma Aarsleff nun erfolgt. Die Maßnahme muss auf Grund des Schadensbildes unverzüglich durchgeführt werden. Die Durchführung findet im November/Dezember 2022, ggf. Restarbeiten in den Schächten je nach Witterung im Januar 2023 statt.

Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Betriebssatzung der Stadtwerke Füssen liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen (überplanmäßigen Ausgaben) ab einem Betrag von 15.000 € beim Werkausschuss.

Finanzielle Auswirkungen:
Im Wirtschaftsplan 2022 wurde für diese Maßnahme 260.000 Euro eingestellt. Die Erhöhung der Kosten von 106.000 € (ursächlich allgemeine Kostensteigerungen i.V.m. der Inflation) muss als überplanmäßige Ausgabe (Wirtschaftsplan AWB, FiBu-Konto 5909) bewilligt werden. Es liegt keine Gefährdung im Wirtschaftsplan vor, da eine Deckung durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen vorgesehen ist. Diese können wegen des Fortschritts des Jahres und der erst jetzt vorliegenden Haushaltsgenehmigung mangels freier Kapazitäten externer Dienstleister teilweise nicht umgesetzt werden.

Minderausgaben         i.H.v. 106.000 € bei Konten 5903, 5905, 5908, 5928, 5929 
(verschied. Aufwendungen für bezogene Leistungen)

Mehrausgabe        i.H.v. 106.000 € bei Konto 5909 (Sanierung Kanäle Baukosten)

Es handelt sich hierbei um eine Unterhaltsmaßnahme, daher ist keine Kreditaufnahme notwendig und möglich, die Finanzierung erfolgt über die Gebührenkalkulation nach KAG.        

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss bewilligt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 106.000,00 € für die Kanal-Sanierungsmaßnahme im W43. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen.

Beschluss

Der Werkausschuss bewilligt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 106.000,00 € für die Kanal-Sanierungsmaßnahme im W43. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 10:57 Uhr