Die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW und die vielen anderen Starkregenereignisse quer durch Deutschland aus dem vergangenen Jahr sind noch vielen Menschen in Erinnerung. Wenn auch nicht mit dieser Wucht und den verheerenden Schäden traf die Stadt Füssen am 23.05.2022 in den Nachmittagsstunden bis hin zum frühen Abend ein markantes Starkregenereignis mit beträchtlichen Folgen und Sachschäden.
Vollgelaufene Keller und überflutete Straßen sorgten für zahlreiche Feuerwehr-Einsätze.
Was bedeutet Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.
Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):
- Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung)
- Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)
- Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter)
Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdoldungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Sachstandsbericht der Stadtwerke Füssen zum Kanalnetz nach dem 23.05.2022:
Am Rohrnetz (Schmutz- und Regenwasserkanäle) sowie den technischen Anlagen (Pumpstationen) wurden keine Schäden festgestellt und waren auch nicht von technischen Störungen betroffen.
In den darauffolgenden Tagen und Wochen folgten immer wieder Anrufe bzw. Anfragen betroffener Grundstückseigentümer. Dabei wurde entweder im Gespräch oder bei einem persönlichen Vor-Ort-Termin oftmals festgestellt, dass die Schäden aufgrund fehlender Rückstauverschlüssen (Klappen) entstanden sind bzw. durch fehlen dieser verstärkt wurden.
Die Stadtwerke Füssen betreiben aktive Aufklärungs- und Beratungsleistungen in Sachen Rückstauabsicherung und ggf. Austausch mit den Versicherungen. Zusätzlich sollte der Versicherungsumfang für das angeschlossene Grundstück an der Entwässerungseinrichtung überprüft werden. Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung ist zu empfehlen.
Musterbedingungen Elementar
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, welche entstehen können durch
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Überschwemmung, Rückstau
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Erdbeben
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c)
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Erdsenkung, Erdrutsch
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d)
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Schneedruck, Lawinen
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Vulkanausbruch
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Überschwemmung, Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Technische Möglichkeiten beispielhaft
Rückstauverschluss
Rückstau-Oberflächenentwässerung - Straßenentwässerungen Stadtgebiet:
Bei der Straßenentwässerung wird zwischen Oberflächenwasser und Bodenwasser unterschieden. Das gesammelte Wasser wird natürlichen oder künstlichen Gewässern, den Vorflutern, zugeführt.
Die Straßenentwässerung obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Bund/Land/Gemeinde)
Fall aus der Praxis nach Starkregenereignis:
Die Lautenmacherstraße ist nicht ausgebaut und nicht am leitungsgebundenen Straßenent-wässerungssystem angeschlossen. Die Entwässerung des Straßenkörpers (Provisorium) wird hier ausschließlich über Sickerschachtanlagen vollzogen.
Lautenmacherstraße Sickerschachtanlage-Straßenentwässerung, mit sichbarer
Feinsedimentsedimantationseintrag.
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Wartung
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Unterhalt
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Regeneration der Anlage
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Änderung der Entwässerungsobligenheit auf Stand der Technik
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Froschenseestraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Sedimenteintrag im Bereich der SSK-Analgen, durch unzureichende und vermischte Bankettanlagen / Verbesserung durch Rasenschotterung oder technisch geeignete Rand- entwässerungssysteme. Hagel entscheidend bei der Beeinflussung der Funktionstüchtigkeit des eingesetzten Oberflächenentwässerungssystems.
Hagel in Linsenstruktur / somit schnelle Verzahnung der Plättchen und Verschluss- und Verstopfung der SSK Entwässerungs-Systeme.
Die Information ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.