Wirtschaftsplan 2023, Parkierung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
621.000 €
Aufwendungen
631.900 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-10.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 649.700 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2022 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt insgesamt 621.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 218.000 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (90.000 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2021 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 25.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutz- und Toilettentüren, allgemeine Wartungsarbeiten usw.) erwartet. Minderausgaben gegenüber dem Ansatz 2021 sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ vorgesehen. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) sind mit 24.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2023 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Größte Ausgabenposten sind hier die bisher nicht angesetzten Verwaltungskosten gegenüber der Stadt, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Mietaufwendungen (einschl. der Nebenkosten) für Büroflächen im Betriebsgebäude. 

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 115.100 € für das Jahr 2023 angesetzt. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 649.700 € aus. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.000 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2023 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm informiert sich über die Parkplatzregelung am Festspielhaus und erläuterte, dass nach seiner Beobachtung, die vereinbarte Ampelregelung nicht umgesetzt werde. Er regt an, die Einhaltung der Vereinbarung nochmals mit dem Festspielhaus Füssen anzugehen. 

Nikolaus Schulte wies darauf hin, dass man die monatlichen Zahlungen für das Parkplatznutzungsrecht erhöhen könne. Aus seiner Sicht ist es verständlich, dass die Theatergäste zunächst versuchen, direkt vor dem Festspielhaus zu parken, da die Parkgebühren gleich hoch sind. Am Festspielhaus Parkplatz müsse laut Nikolaus Schulte eine Schranke aufgebaut werden. 

Christine Fröhlich erläuterte, dass bei der Genehmigung für die Parkplätze, versprochen wurde, diese lediglich für die Tagegäste der Gastronomie im Festspielhaus zu nutzen. Derzeit machen sich die zwei Parkplätze Konkurrenz. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläuterte die Historie des Parkplatzes an der Achmühle und teilte mit, dass weitere Gespräche und Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Parkplatz Achmühle, dem direkten Parkplatz am Festspielhaus vorzuziehen.  

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr