Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; Vollzug der Wassergesetze; Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland beruht auf dem am 24.08.1965 beschlossenen Wassersicherstellungsgesetz (WasSG). Dieses regelt u. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit dem lebensnotwendigen Bedarf an Trinkwasser.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes liegt nun mittlerweile mehr als 50 Jahre zurück. Aktuell ist vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein neues Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung erstellt worden. Im Rahmen dieser Konzeption wurde festgelegt, dass durch unterschiedliche präventive Maßnahmen die Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen, besteht die Aufgabe den bestehenden Notbrunnen in Füssen, Weidach nach dem WasSG zu überprüfen und die Funktionstüchtigkeit bzw. den Sanierungsbedarf abzuklären. Die Aufgaben des Inhabers und deren Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Verpflichtungsbescheid

Die Stadtwerke Füssen können sich hier fachlich technisch beratend einbringen. Die gesamte Brunnenanlage/ muss einer umfassenden technischen Generalinspektion unterzogen werden.

Brunnenanlage:
  • Demontage Brunnenkopf
  • Brunnenpumpe ziehen
  • TV- Untersuchung / Zustandskontrolle des Fassung Sperrohrschacht
  • ggf. Regeneration durch Fachfirma
  • Probennahme und Trinkwasseranalyse Groß
  • Pumpeneinbau / Inbetriebnahme

Brunnenpumpen-Überprüfung im WILO Werk:
  • Montiere und Ersatzpumpe technische Überprüfung ggf. technische Überholung oder Ersatzbeschaffung

E-Schaltanlage:
  • Kabelverteiler u. Schaltanlage wechseln auf Stand der Technik 2022
  • Hausanschluss für Not- und Wasserversorgung 
  • Großverteiler 5 Liter entkoppeln und in E- Station neu einbinden
  • Notstromanschluss-Extern vorsehen

Stromersatzgerätschaft:
  • Katastrophenfall -100 KVA- Bund-Förderung? Antragstellung LFU?
  • Dieselbevorratungstank 3500 ltr.
  • Umwelt-Auffangwanne-Stromersatzgerätschaft incl. Tankbehälter (Angebot liegt für SWF-Gerätschaften vor/Ableitungsmöglichkeit!)

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Schuhwerk war während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr