Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen werden. Allerdings mussten erneut wie im Vorjahr die gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Die Forggensee-Schifffahrt verbesserte ihr Schutz- und Hygienekonzept aus der vergangenen Saison um den Gesundheitsschutz der Fahrgäste und Mitarbeiter/innen in den Vordergrund zu stellen. Neben einer manuellen Registrierung konnten die Fahrgäste über einen „QR-Code“ datenschutzkonform erfasst werden. Die Anlaufstelle für ankommende Schiffsgäste wurde näher an die Anlegestelle verlegt. Letzter Betriebstag in dieser Saison war der 15.10.2021. 
Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen konnten tatsächlich nur rund 150 davon belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur ca. 90 Sitzplätze. Dies bedeutete erneut erhebliche Umsatzeinbußen. Die Forggensee-Schifffahrt schloss daher das Jahr 2021 gesamtwirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis ab. 


       Aktiva/Passiva        Jahresverlust
       
Bilanzsumme zum 31.12.2021        751.712,14 €        187.711,50 €



Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 751.712,14 € (Vorjahr: 628.737,07 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 805.300 € des Wirtschaftsjahres standen tatsächliche Erlöse von 804.203,80 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 940.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2021 beträgt 991.915,30 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresverlust für das Jahr 2021 in Höhe von 187.711,50 €. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (-39.400 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (-8.300 €) nicht erzielt werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein Plus von 46.582,02 € verbucht. Hier konnte das nautische Personal in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen sinnvoll eingesetzt werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 51.600 € höher als geplant (Planansatz 940.300 €). 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe und bezogene Waren wurden die Ansätze für Treibstoffe überzogen (Ansatz 22.000 € - Ergebnis 29.089,81 €). Ebenfalls bei den Aufwendungen für die Organisationsuntersuchung, für die im Jahr 2021 kein Budgetansatz vorgesehen war. Alle anderen Ansätze wurden im Allgemeinen eingehalten, teilweise sogar unterschritten.

Für Löhne und Gehälter sind 662.500 € veranschlagt worden. Einsparungen erfolgten hier mit rund 43.700 €. 

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 61.100 € mehr verbucht werden. Größter Anteil waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 54.200 €) sowie der Fremdenverkehrsbeitrag (Plus 5.300 €).

Die Zinsbelastungen betrugen 11.334,08 € und entsprechen auf Grund einer Zinszahlung aus Körperschaftsteuer an das Finanzamt nicht dem Planansatz in Höhe von 9.400 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für die Jahre 2019 – 2021 liegt nun das Prüfungsergebnis und die Bestätigung des Abschlussprüfers vor. 

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 - 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 18.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine ungenügende Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Bei der Beurteilung der Finanz- und Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass die Jahre 2020 und 2021 in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona - Pandemie geprägt waren. Im Zuge der Corona - Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen und Auflagen kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu deutlichen Rückgängen der Fahrgastzahlen und damit der Umsatzerlöse. Dies beeinflusst die Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich."

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses: 

Der Jahresverlust 2021 in Höhe von – 187.711,50 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz einer damit verbundenen aktuellen negativen Eigenkapitalausstattung ist für das Unternehmen kurz-/mittelfristig mit einem betriebswirtschaftlichen Aufschwung zu rechnen. Das Stammkapital ist grundsätzlich zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresverlustes 2021 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresverlustes 2021 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr