Städtische Forggenseeschifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 10

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2022 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2022 einen Jahresgewinn von 471.358,01 € aus.

Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach Beendigung der Corona-Einschränkungen glücklicherweise termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden. Die Kapazitäten der Fahrgastschiffe durfte wieder voll ausgeschöpft werden. 

Erlöse:                
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 445.500 € gestiegen. Bei den Erlösen im Fahrkartenverkauf inkl. Gutscheine ist eine Steigerung von 336.000 € zu verzeichnen, in der Bordgastronomie sind ca. 113.700 € mehr Erlöse zu verbuchen. 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Werbekostenzuschuss der Brauerei Schäffler in Höhe von 1.000 € (für 4 Jahre) enthalten.
Der jährliche Personalkostenausgleich von den Stadtwerken an die Schifffahrt für ausgeliehenes Personal in den Wintermonaten wird nach Ende des lfd. Jahres nach geleisteten Stunden berechnet und wird die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr bisher um 141.600 € höher aus. Im Einzelnen: 
Der Wareneinkauf erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 88.100 €. Als großen Posten müssen hier die um 46.000 € höheren Aufwendungen für Energiestoffe (Treibstoffe) genannt werden. Beim Einkauf für Lebensmittel, Getränke und Souvenirs sind Mehrkosten von 42.100 € zu verbuchen, was auf Grund höherer Gästezahlen beruht. Hingegen sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 13.900 € gesunken.

Die Personalkosten werden als Abschläge an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 330.000 € gezahlt. Die 2. Abschlagszahlung in gleicher Höhe wird im November geleistet. Eine endgültige Abrechnung erfolgt zum Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen wurden anteilig mit 29.200 € angesetzt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Geringfügig niedrigere Ausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.900 €, Vorjahr 57.100 €) zu verzeichnen. Hier konnten hauptsächlich Einsparungen bei den Werbe- und Insertionskosten erreicht werden. 

Die Nebenkosten des Geldverkehrs sind im direkten Vorjahresvergleich um 700 € höher, das liegt vor allem an den Telecash Monats- u. Transaktionspauschalen, welche durch die Schaffung und Nutzung der Möglichkeit von EC-Zahlungen entstehen.

Bei den Zinszahlungen konnten Einsparungen in Höhe von 1.400 € erzielt werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2022 bisher keine an.



Dieser Zwischenbericht dient der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr