Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; Vollzug der Wassergesetze; Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland beruht auf dem am 24.08.1965 beschlossenen Wassersicherstellungsgesetz (WasSG). Dieses regelt u. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit dem lebensnotwendigen Bedarf an Trinkwasser.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes liegt nun mittlerweile mehr als 50 Jahre zurück. Aktuell ist vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein neues Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung erstellt worden. Im Rahmen dieser Konzeption wurde festgelegt, dass durch unterschiedliche präventive Maßnahmen die Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen, besteht die Aufgabe den bestehenden Notbrunnen in Füssen, Weidach nach dem WasSG zu überprüfen und die Funktionstüchtigkeit bzw. den Sanierungsbedarf abzuklären. Die Aufgaben des Inhabers und deren Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Verpflichtungsbescheid
Die Stadtwerke Füssen können sich hier fachlich technisch beratend einbringen. Die gesamte Brunnenanlage/ muss einer umfassenden technischen Generalinspektion unterzogen werden.
Brunnenanlage:
- Demontage Brunnenkopf
Brunnenpumpe ziehen
TV- Untersuchung / Zustandskontrolle des Fassung Sperrohrschacht
ggf. Regeneration durch Fachfirma
Probennahme und Trinkwasseranalyse Groß
Pumpeneinbau / Inbetriebnahme
Brunnenpumpen-Überprüfung im WILO Werk:
E-Schaltanlage:
- Kabelverteiler u. Schaltanlage wechseln auf Stand der Technik 2022
- Hausanschluss für Not- und Wasserversorgung
- Großverteiler 5 Liter entkoppeln und in E- Station neu einbinden
- Notstromanschluss-Extern vorsehen
Stromersatzgerätschaft:
- Katastrophenfall -100 KVA- Bund-Förderung? Antragstellung LFU?
- Dieselbevorratungstank 3500 ltr.
- Umwelt-Auffangwanne-Stromersatzgerätschaft incl. Tankbehälter (Angebot liegt für SWF-Gerätschaften vor/Ableitungsmöglichkeit!)
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Schuhwerk war während der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 04.10.2024 09:02 Uhr