Schaffung von Bauflächen durch Ausweisung des Baugebietes "O 75 - Weidach Nordost 2"; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans; Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs und des Änderungsentwurfs des Flächennutzungsplans sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.01.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In der Sitzung am 16. November 2021 hat das vom Stadtrat mit der Planung des neuen Wohnbaugebietes „O 75 – Weidach Nordost 2“ beauftragte Architektur- und Stadtplanungsbüro Arnold aus Memmingen die Planungsvarianten für dieses Areal vorgestellt. Der Stadtrat hat sich damals für die Variante 5 entschieden, die nun entsprechend weitergeplant wurde. Im Ergebnis liegt nun ein Entwurf einer Planung vor, mit der das Bebauungsplan-Aufstellungs- und das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren in die Wege geleitet werden kann. Auf die beiliegenden Unterlagen dazu wird verwiesen. 

Wegen der wesentlichen Inhalte wird neben den Plänen vor allem auf den Textteil des Bebauungsplans und hier insbesondere auch auf die tabellarische Zusammenstellung der wichtigsten Inhalte verwiesen. 

Hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Lösung am östlichen Grenzbereich, wo der Lechuferweg teilweise in der Nachbargemeinde liegt, fand am 16.12.2021 ein Abstimmungstermin mit Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu statt. 

Die weiteren Erläuterungen dazu bzw. die Hinweise erfolgen dann durch das beauftragte Planungsbüro im Rahmen der Beratung.

Mit Schreiben vom 10.01.2022 beantragte die SPD-Fraktion: 
„Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie z.B. unter der Trägerschaft der Stadtwerke ein Blockheizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung des geplanten Neubaugebiets O 75 Weidach Nord 2 realisierbar ist.“ 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt, für das in den vorgelegten Plänen dargestellte Areal den Bebauungsplan O 75 – Weidach Nordost 2 aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit unterschiedlichen und zum Teil verdichteten Bauformen. Hierbei soll geprüft werden, ob die Parkierung des nordseitig gelegenen Hotels verbessert und in Abstimmung mit der Gemeinde Schwangau die Wegeführung entlang des Lechs attraktiviert werden kann.
  2. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie z.B. unter der Trägerschaft der Stadtwerke ein Blockheizkraftwerk zur Nahwärmeversorgung des geplanten Neubaugebiets realisierbar ist. 

Diskussionsverlauf

Vor der Billigung der Vorentwurfsplanung fasste der Stadtrat schließlich folgende Einzelbeschlüsse:

1.        Nachdem sich einige Stadträte aufgrund des Vortrages dafür aussprechen, die Weidach-Straße nicht zu verschmälern, beschließt der Stadtrat für die Weidachstraße eine Straßenbreite von 6 m.
Abstimmung: 20 : 2

2.        Nach weiterer Diskussion soll auch das geplante „Einfahrts-Tor“ auf Höhe der Zufahrt zum Bootshafen (im Plan gelb markiert) auf eine Breite von 6 m festgelegt werden. Entschleunigungs- bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen nicht im Bebauungsplan festgelegt werden. Sie bleiben späteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen vorbehalten.
Abstimmung: 13 : 9

3.        Der Gehweg westlich der Weidachstraße wird 2,12 m breit und der östlich 2 m.
Abstimmung: 18 : 4

4.        Der Stadtrat beschließt weiter die Wohnstraßen West im Querschnitt wie im vorliegenden Plan dargestellt festzusetzen.
Abstimmung: 21 : 1

5.        Die Wohnstraße Ost wird wie im Planentwurf mit Grünstreifen und den dort dargestellten Querschnitt festgesetzt.
Abstimmung: 21 : 0 
Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter war bei der Abstimmung nicht anwesend. 
Diese leitete Dritter Bürgermeister Wolfgang Bader.

6.        Der Ausführung des Stichs 3 wird wie vorgetragen und dargestellt zugestimmt.
Abstimmung: 22 : 0.

7.        Den dargestellten 32 Stellplätzen auf öffentlichem Raum wird zugestimmt. Wie diese geregelt werden, bleibt der späteren Erschließungsplanung bzw. eigentumsrechtlicher Regelungen vorbehalten.
Abstimmung: 19 : 3

8. Den Zwischenbaukörpern (Ziffer 3.3) wird wie vorgetragen zugestimmt.
Abstimmung 21 : 0
Magnus Peresson hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 

9. Der Stadtrat stimmt den Tiefgaragenstellplätzen (Ziffer 3.4) wie vorgeschlagen zu.
Abstimmung: 21 : 0
Magnus Peresson hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

10. Auch den Nebenanlagen wird wie vorgetragen zugestimmt (Ziffer 3.5).
Abstimmung 21 : 0
Magnus Peresson hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

11. Der Stadtrat beschließt die zulässige Zahl der Wohneinheiten wie im Textteil (Ziffer 4.1) beschrieben.
Abstimmung: 22 : 0

12.        Es wird auf eine Ladestation für e-bikes (Ziffer 6.1) hingewiesen. Der Stadtrat stimmt den Versorgungsflächen wie vorgeschlagen zu.
Abstimmung: 22 : 0

13. Der Stadtrat beschließt die Baukörpergrundform wie unter Punkt 9.1 festgelegt. 
Abstimmung 22 : 0

14. Der Stadtrat beschließt die Höhenlage des Erdgeschoßes auf 784,0 über NN wie unter 9.2 festgelegt.
Abstimmung: 22 : 0

15. Der Stadtrat stimmt der Gebäudehöhe wie im Entwurf des Textteils unter Ziffer 9.3  festgelegt zu.
Abstimmung: 21 : 1

16. Die Dachform wird wie in der Vorlage beschrieben (9.4) festgelegt.
Abstimmung 21 : 1

17. Den vorgeschlagenen Dachneigungen (Ziffer 9.4) wird zugestimmt.
Abstimmung: 22 : 0

18. Der Stadtrat legt für die Dachziegel die Farben rot oder schwarz fest.
Abstimmung: 21 : 1

19. Zum Thema Dachgauben stimmt der Stadtrat dem Vorschlag aus dem Gremium, auch in den Parzellen Nr. 17, 18, 19 Dachgauben zuzulassen, zu.
Abstimmung: 16 : 6

20.        Der Stadtrat beschließt die Dacheinschnitte wie vorgetragen (Ziffer 9.5).
Abstimmung: 21 : 1

21. Der Stadtrat beschließt, der Dachüberstand dürfe max. 1 m betragen und bei Anbauten 0,30 m (Ziffer 9.6).
            Abstimmung: 20 : 2

22. Der vorgeschlagenen Fassadengestaltung (Ziffer 9.7) wird zugestimmt. Für die Holzfassaden dürfen nur helle Farben (keine schwarze Fassade) verwendet werden.
Abstimmung: 22 : 0

23. Der vorgeschlagenen Fundamentierung der Kettenhausbebauung wird zugestimmt.
Abstimmung: 22 : 0

24. Ebenfalls zugestimmt wird den Festsetzungen zum Thema Einfriedungen (Ziffer 11.1). 
Abstimmung: 22 : 0

25. Der Stadtrat beschließt, dass die Baufenster bis auf das an der Westseite so belassen werden wie dargestellt. 
Abstimmung: 22 : 0

Zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion bezüglich eines Blockheizkraftwerkes wurde auf Folgendes hingewiesen: Jürgen Doser führt aus, dass es nicht sinnvoll ist, ein derartiges Nahversorgernetz auszubauen, ohne einen Großabnehmer, wie z.B. das Hotel Sommer, zu haben
.
Andreas Eggensberger trägt den Beschluss des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie vor: „Der Stadtrat der Stadt Füssen kann sich grundsätzlich ein Quartierskonzept mit Wärme- und Stromversorgung im genannten B-Plan Weidach Nord 2 vorstellen und begrüßt eine weitere Ausarbeitung von Ideen dazu durch den Beirat. 
Nikolaus Schulte weist noch auf einen Artikel in der Allgäuer Zeitung hin, dass PV-anlagen auf  allen Dächern montiert werden sollen.“ 

Erich Nieberle ist erfreut, man sei schon einen Schritt weitergekommen.

Der Stadtrat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu.
Abstimmung: 2 : 20
Der Antrag ist damit abgelehnt!

Beschluss:
Der Stadtrat befürwortet ein Quartierskonzept mit Wärme- und Stromversorgung für den genannten Bebauungsplan. Die Ausarbeitung von Ideen erfolgt durch den Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie. 
Abstimmung 22 : 0

Christine Fröhlich regt an, den Spielplatz im Textteil zu erwähnen und der Spielplatzsatzung anzupassen. Des Weiteren soll eine geotechnische Untersuchung in den Text mit eingebaut werden. 


Beschluss 1

  1. Der Stadtrat beschließt, für das in den vorgelegten Plänen dargestellte Areal den Bebauungsplan O 75 – Weidach Nordost 2 aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit unterschiedlichen und zum Teil verdichteten Bauformen. Hierbei soll geprüft werden, ob die Parkierung des nordseitig gelegenen Hotels verbessert und in Abstimmung mit der Gemeinde Schwangau die Wegeführung entlang des Lechs attraktiviert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

.
  1. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 18:07 Uhr