Ersatzbau Alatseestr. 26, 26 1/2 in Bad Faulenbach; Beratung und Beschlussfassung über geändertes Konzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.01.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nachdem hinsichtlich des Neubaus mit Nutzung als Aparthotel keine Befürwortung erfolgt ist hat der neue Eigentümer nach einem Ortstermin mit Vertretern aus dem Ausschuss ein geändertes Konzept entwickelt. Dieses sieht weiterhin einen Abriss des städtebaulich unpassenden Altbestands und einen Neubau mit Nutzung als Seniorenresidenz zur Vermietung (kein Verkauf) vor. 

Vor Fortsetzung der Planung soll eine Klärung stattfinden, ob dem Konzept dem Grunde nach zugestimmt wird, insbesondere hinsichtlich der Art der Nutzung und der Größe der Bebauung. Die Pläne beruhen insoweit noch auf dem Vorgängerprojekt und die Anpassungen im Detail (z. B. Innenraumaufteilungen u. ä.) folgen im Fall der grundsätzlichen Befürwortung.  

Aus Sicht der Verwaltung setzt das Projekt eine Bauleitplanung voraus. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich das geänderte Konzept zum Neubau und der Nutzung als Seniorenresidenz. Voraussetzungen hierzu sind:

  1. Nur Vermietung, keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum
  2. Nachweis eines geeigneten Betreibers und eines tragfähigen Betriebskonzepts. 
  3. Vorlage eines Konzepts hinsichtlich der Vergabe der Bewohnerplätze zu einem Anteil von mindestens 75 % an Einwohner aus der näheren Umgebung. 
  4. Vorlage eines Konzepts zur Reduzierung des Verkehrs durch Besucher, Personal, Lieferdienste etc.. Einrichtung eines Shuttledienstes für die Bewohner, um gesundheitliche, kulturelle und andere Angebote wahrnehmen zu können, die sich nicht unmittelbar vor Ort befinden. 
  5. Vorhaltung adäquater Wohngelegenheiten für Personal vor Ort bzw. Nachweis alternativer Lösungen. 
  6. Sicherung in geeigneter Form z. B. Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag und einer Unterlassungsdienstbarkeit hinsichtlich der Aufteilung, ggf. auch durch Eintragung eines 1/1000 Miteigentumsanteils zugunsten der Stadt Füssen. 
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bedarf eine Steuerung im Wege der Bauleitplanung vorbehalten bleibt. 

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Beratung wurden insbesondere folgende Belange bzw. Hinweise angesprochen:

  • Wohnen für Senioren sei ein zentrales Thema. 
  • Hier, d.h. bei der vorgelegten Planung werden alle Standards, die für Seniorenwohnen wichtig seien, vermisst. 
  • In Füssen werde gutes Wohnen für SeniorInnen benötigt. Beispiele hierfür könnten die Altenheime St. Michael und St. Martin sowie das Spital sein. Der Bauwerber solle sich mit den hiesigen Standards vertraut machen. 
  • Außerdem sei Faulenbach nicht unbedingt als behindertenfreundlich bzw. auch nicht als besonders seniorengerecht erreichbar zu bezeichnen. Hier eine Seniorenresidenz zu errichten, müsse kritisch hinterfragt werden. 
  • Des Weiteren stimmen die Pläne nicht mit dem Text überein. 
  • Wie soll bei diesen Diskrepanzen bzw. ungeklärten Fragen eine Beschlussfassung möglich sein. 
  • Das Gebäude sei mit 5 Geschoßen zu hoch. 
  • Die Architektur müsse überdacht werden. Außerdem dürfen hier keine Verkäufe getätigt werden und keine Zweitwohnung sowie Teileigentum entstehen. 


Bauamtsleiter Armin Angeringer wies darauf hin, dass den Unterlagen keine aktuellen, auf das geplante Projekt abgestimmte Pläne zugrunde liegen. Die dem Stadtrat noch aus der ursprünglichen Planung bekannten Pläne sollten deshalb nicht Grundlage der Beratung sein.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug daraufhin vor, heute keinen Beschluss zu fassen. Er werde das Ergebnis zusammenfasse und dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung mitteilen. Neben den vorstehenden Anmerkungen aus der Beratung werde er insbesondere auf Folgendes hinweisen:

„Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich das geänderte Konzept zum Neubau und der Nutzung als Seniorenresidenz. Voraussetzungen hierzu sind:

  • Nur Vermietung, keine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum
  • Nachweis eines geeigneten Betreibers und eines tragfähigen Betriebskonzepts. 
  • Vorlage eines Konzepts hinsichtlich der Vergabe der Bewohnerplätze zu einem Anteil von mindestens 75 % an Einwohner aus der näheren Umgebung. 
  • Vorlage eines Konzepts zur Reduzierung des Verkehrs durch Besucher, Personal, Lieferdienste etc.. Einrichtung eines Shuttledienstes für die Bewohner, um gesundheitliche, kulturelle und andere Angebote wahrnehmen zu können, die sich nicht unmittelbar vor Ort befinden. 
  • Vorhaltung adäquater Wohngelegenheiten für Personal vor Ort bzw. Nachweis alternativer Lösungen. 
  • Sicherung in geeigneter Form z. B. Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag und einer Unterlassungsdienstbarkeit hinsichtlich der Aufteilung, ggf. auch durch Eintragung eines 1/1000 Miteigentumsanteils zugunsten der Stadt Füssen. 
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bedarf eine Steuerung im Wege der Bauleitplanung vorbehalten bleibt.“

Der Stadtrat stimmte der Vorgehensweise ohne Abstimmung zu.

Datenstand vom 08.04.2022 18:07 Uhr