Haushaltsplanung 2022 und Finanzplanung 2021 - 2025 der Stadt Füssen und seiner mitverwalteten Stiftungen; Vorberatung der Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfs einschl. der Schwerpunkte des Investitionsprogramms 2021 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung wird der Stadtrat über den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2022 und der Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2025 informiert. Der erste Entwurf eines Verwaltungshaushalts hinsichtlich der Eckdaten (Fehlbeträge aus den Vorjahren, Zuführungen zum Vermögenshaushalt, Einnahme- und Ausgabesituation, Schuldenstand, Schuldendienst usw.) und die künftigen thematischen Schwerpunkte im Vermögenshaushalt bzw. im Investitionsprogramm werden vorgestellt und beraten. Die Unterlagen dazu werden im Laufe der kommenden Woche im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Im Weiteren wäre geplant, nach dieser Erstinformation und Beratung in der HFSK-Sitzung im März, die ggf. um eine Woche vorverlegt werden könnte, in der Sitzung am 29. März 2022 den Haushalt für das laufende Haushaltsjahr zu erstellen. Dies ist zwingend notwendig um die Handlungsfähigkeit der Stadt aufrecht zu erhalten, zumal der Haushalt 2021 nicht genehmigt wurde und deshalb daraus auch keine neuen Kreditaufnahmen getätigt werden konnten.

Insofern befindet sich die Stadt rechtlich in der sog. „haushaltslosen Zeit“ nach Art. 69 der Gemeindeordnung. Danach darf die Stadt, soweit die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist, nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf dabei Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Darüber hinaus darf die Stadt die in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzten Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite umschulden und Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

Reichen diese Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, Beschaffung und der sonstigen Leistungen nicht aus, darf die Stadt Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu maximal einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Bei der Stadt Füssen sind dies für das vergangene Haushaltsjahr 2021 etwa 2 Millionen Euro. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahmen ist nur zulässig, wenn besondere Umstände des Einzelfalles die Erhöhung rechtfertigen. 

Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist. Maßnahmen wie die Erhöhung der Kassenkredite oder die Aufnahme zusätzlicher Kredite (über den oben beschriebenen Rahmen hinaus) bedürfen dabei der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landratsamt Ostallgäu hat dazu mit Schreiben vom 11. Januar 2022 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“ keine neuen investiven Maßnahmen begonnen werden dürfen. Das betrifft konkret auch die gegenständlichen Umbaumaßnahmen am W 43. Soweit Maßnahmen „weitergeführt“ werden, müsse diese notwendig und unaufschiebbar sein.

Für die Stadt Füssen kommt die Besonderheit hinzu, dass wegen der „Fortführungsmaßnahmen“ bzw. bereits begonnener Maßnahmen, für die im Vorjahr bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind, auf das Jahr 2020 abzustellen ist, da für 2021 bekanntermaßen kein genehmigter Haushalt vorlag und damit die vom Stadtrat am 13. Juli 2021 beschlossene Haushaltssatzung nie in Kraft getreten ist.

Um die Stadt Füssen hier wieder handlungsfähig zu machen, ist die schnellstmögliche Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushalts für das Jahr 2022 sowie des bereits mit der Haushaltsgenehmigung 2020 vom 2. Juli 2020 geforderten und vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes notwendig. Dazu hat uns das Landratsamt bereits folgende Maßgaben mit auf den Weg gegeben:

  • Hierbei sollen sowohl im Haushaltsjahr 2022 als auch im weiteren Finanzplanungszeitraum insbesondere die geplanten Kreditaufnahmen auf das absolut zwingend erforderliche Maß reduziert werden (Art. 69 Abs. 3 und 71 abs. 1 und 2 GO). 
  • Der überdurchschnittliche Schuldenstand der Stadt, seiner Eigenbetriebe sowie der Stadtwerke ist deutlich zu senken und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden oder zumindest auf das unabdingbare Maß zu reduzieren
  • Eine positive freie Finanzspanne sowie eine möglichst hohe Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ist anzustreben, nach Möglichkeit zu gewährleisten. 
  • Der Schuldendienst ist soweit möglich aus Überschüssen des Verwaltungshaushalts zu begleichen und
  • die Finanzierung aus Ersatzdeckungsmitteln ist zu vermeiden.

Diskussionsverlauf

Peter Hartl stellte zunächst die aktuellen Eckdaten des Verwaltungshaushalts für das Haushaltsjahr 2022 und den Entwurf des Investitionsprogramms 2021 – 2025 vor. Anschließend beantwortete er die gestellten Fragen. 

Zunächst wurde der Verkauf des ehemaligen Landratsamtes in der Augsburger Str. 15 angesprochen. Nur Dank dieser eingeplanten Erlöse erscheint es überhaupt denkbar, auch nur annähernd einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Er wies aber dazu darauf hin, dass die finale Entscheidung über den Verkauf noch aussteht. Bisher sieht die Beschlusslage vor, die Ausschreibung durchzuführen und anhand der Ausschreibungsergebnisse erst die abschließende Entscheidung zu treffen. Christine Fröhlich wies auf die Risiken dieses Vorgehens hin. Sollte der Ansatz nicht erzielbar sein oder der Verkauf nicht beschlossen werden, entstünde eine beträchtliche Finanzierungslücke, die wohl kaum anders gedeckt werden könnte. Insofern müsste ein Plan B her, welche Ausgaben dann gestrichen bzw. wie die Einnahmen erhöht werden könnten.

Im Weiteren wies Peter Hartl darauf hin, dass das A & O der Haushaltskonsolidierung im Verwaltungshaushalt liege. Hier bestünde zwar genügend Potential, das aber nur nach und nach gehoben werden kann. Beispielhaft nannte er hier die dringend notwendige Kosten-Leistungsrechnung, die vor allem im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen zu tatsächlichen Rückflüssen und Refinanzierungen führen werde. Im Weiteren sprach er Positionen wie z.B. die Löschwasserversorgung, die Konzessionsabgabe für die Wasserversorgung an, die beide finanziell viel Potential böten.

Derzeit sei nicht bekannt, was an unvorhergesehenen Maßnahmen kommen wird. Zusätzliches Potential hingegen sei bei den Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen, die derzeit neu kalkuliert werden. Es müsse mehr aus dem Verwaltungshaushalt herausgeholt werden. Der Verwaltungshaushalt muss nachhaltig die Grundlage für die unaufschiebbaren Investitionen in die Pflichtaufgaben liefern. Er wies auch darauf hin, dass es sich die Stadt wohl kaum leisten werden könne, die rund 60 Liegenschaften der Stadt im Eigentum zu behalten. Hier müsse dringend eine Aufgabenkritik dahingehend erfolgen, welche Immobilien zur Aufgabenerfüllung notwendig und finanzierbar sind. Und wenn sie behalten werden sollen, müssen die Defizite dieser Immobilien deutlich reduziert werden.

Christine Fröhlich erklärt, einige Kalkulationen waren dem Stadtrat nicht bekannt. Die Stadt sei hochverschuldet und könne sich nicht alles leisten, was sie sich wünscht. Einiges wurde auch in den Sand gesetzt. Künftig müsse man hierbei vorsichtiger sein. Die Mindestzuführung werden wir auf Jahre hinweg nicht erreichten. Der Haushalt sei marode. Sie ist nicht sicher, ob er genehmigt werden wird. 

Ilona Deckwerth dankt für die deutliche Darstellung. Die Verantwortung des Stadtrates war immer gegeben, allerdings müsse sich jeder die Mühe machen, einen Haushalt zu lesen. Sie vermisse die Ernsthaftigkeit des Gremiums. Tagesordnungspunkte müssen genau bearbeitet werden. Hierfür sollte sich der Stadtrat mehr Zeit nehmen und auf warnende Stimmen hören. Sie appelliert daran, an alle Luxusprojekte (z.B. Radweg Hopfen) zu streichen. An diesem Haushalt müsse noch gearbeitet werden und herausgenommen werden was möglich sei. Der Stadtrat ist für das Allgemeinwohl zuständig.

Peter Hartung ist überrascht, gestern wurde ein Beschluss zur Ziegelwies gefasst, heute überlegt man bereits wieder. Er erinnert an die Kosten-Leistungsrechnung, die bereits Stadtrat Umkehrer angemahnt hatte. Es müsse überlegt werden, was weniger Ausgaben bringt. Bei manchen Themen spielt Geld für sie keine Rolle. Die Gewerbesteuer könne nicht einfach so erhöht werden.

Thomas Scheibel erinnert an frühere Haushaltsberatungen. Frau Deckwerth sei immer gegen alle Kürzungen gewesen. Auch gegen einen Verkauf des ehemaligen Landratsamtes sei sie gewesen. Er findet es anmaßend, wenn sie behaupte einige Stadträte könnten den Haushalt nicht lesen oder verstoßen gegen den Amtseid. Er zitierte seinen Großvater: „Das einzige was die SPD vom Geld weiß, ist dass sie es haben wollen“.

Ilona Deckwerth rechtfertigt sich, sie sei bei der Ehrenamtstätigkeit nicht mitgegangen, da diese für sie sehr wichtig ist. Der damalige Kämmerer habe eine moderate Gewerbesteuerhöhung vorgeschlagen, die das 5-fach an Einnahmen ausmache und bei dem Radweg, dessen Kosten in das unermessliche steigen, gehe sie eben nicht mit. Sie passe schon auf das Geld der Stadt auf. 

Dr. Anni Derday bemängelt, dass sich zu wenig um die Wirtschaftsförderung gekümmert werde. Die sozialen Leistungen können nicht ohne die wirtschaftlichen Einnahmen erfolgen. 

Hierauf antwortet Bürgermeister Eichstetter, dass der Lock down fast zwei Jahre andauerte und die Unternehmen deshalb sehr vorsichtig geworden sind. Er dankt jedem einzelnen Mitarbeiter für diesen Haushalt. 

Peter Hartl weißt nochmals darauf hin, dass der Haushalt dringend und sehr zeitnah benötigt wird. Die Stadtwerke und mittelfristig auch die Stadt wären sonst zahlungsunfähig.

Thomas Klöpf berichtet über Gespräche mit dem Landratsamt und spricht den Betrag von 6,5 Mio. an. Das Gebäude müsse dann auch wirklich verkauft werden. Auch für ihn liegen die Probleme im Verwaltungshaushalt. Es müsse noch etwas gestrichen werden. Wenn der Stadtrat noch etwas erreichen möchte müsse der Haushalt bis Ende März fertig sein. 

Abschließend wurde noch darauf hingewiesen, dass der Haushalt nun im HFSK-Ausschuss voraussichtlich schon am 15. März 2022 ein weiteres Mal beraten und dem Stadtrat dann zur Beschlussfassung empfohlen werden soll. Die Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat ist am 29. März 2022 vorgesehen.

Dokumente
2022 VerwHH-Stadt Füssen (.pdf)
Investitionsprogramm_Entwurf 23022022 (2) (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2022 09:52 Uhr