Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei einer größeren Verkehrsrunde am 29.07.2022 im Rathaus ging es u.a. auch um die Einrichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in der Uferstraße in Hopfen am See.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat den Spielraum der Gemeinden bei der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gemäß § 88 Abs. 3 Nr. 2 Zuständigkeitsverordnung erweitert. Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 wurden die Maßgaben für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch Gemeinden, Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen weitgehend flexibilisiert. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, entsprechend den örtlichen Verhältnissen, sich sowohl mobiler, teilstationärer als auch erstmals stationärer Einrichtungen der Geschwindigkeitsüberwachung zu bedienen. Soweit eine mobile oder teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachung zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus nicht ausreichend ist, dürfen – in Abstimmung mit der Polizei – jetzt auch stationäre Messanlagen errichtet werden. Voraussetzung ist, dass signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen (Beanstandungsquote um ca. 10 % oder mehr). Zu beachten ist, dass die Befugnis nur innerorts gilt, nicht aber für die Überwachung von Kraftfahrstraßen.

Im Weiteren wird auf die Ausführungen des als Anlage beigefügten Schreibens des BayStMI vom 15.04.2020 verwiesen.

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der in der Stadt Füssen für die Überwachung des fließenden Verkehrs verantwortlich ist, hat im Zeitraum vom 22.11. bis 30.11.2022 zwei Verkehrserfassungen mit dem System TOPO der Firma RTB an der Uferstraße Höhe Hausnummern 2 und 34 durchgeführt; das Ergebnis dieser Messungen liegt als Anlage bei. An der Hausnummer 2 lag die Beanstandungsquote bei 14,8 % und an der Hausnummer 34 gar bei 25,1 %. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen wären demnach gegeben. Dies hat der Zweckverband KD Oberland in einer Besprechung am 15.12.2022 im Rathaus nochmals ausdrücklich bestätigt. 

Im Sommer fanden zuvor noch weitere Verkehrsmessungen an der Uferstraße statt. Spitze waren in zehn Tagen knapp 70.000 Fahrzeuge mit 42 % Übertretungen.

Stellungnahmen weiterer Fachbehörden und der Polizei:
Um die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Hopfen am See zu regulieren stimmen die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ostallgäu, das Staatliche Bauamt Kempten und die Polizeiinspektion Füssen der Installation von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an den beiden Stellen an der Uferstraße zu (Mails/Stellungnahmen vom 21.12., 22.12. und 27.12.2022).




Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Errichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit jeweils zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See wie vorgetragen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2023 oder 2024 einzuleiten und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung über die Haushaltsmittel vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich spricht sich gegen die Aufstellung der Verkehrsüberwachung aus. Vielmehr könnten doch die Verkehrsüberwacher blitzen. Außerdem werden sich die Leute an die Geschwindigkeit halten, wenn sie wissen, dass hier ein Gerät steht. Dann gebe es keine Einnahmen mehr. 

Für Andreas Eggensberger ist es sinnvoll, Hopfen sei ein Kurort und es werde oft zu schnell gefahren. 

Christoph Weisenbach betont, dass der Fokus auf der Verkehrssicherheit liege. Wie lange laufe der Vertrag mit dem Sofwareanbieter, wollte er wissen.

Der Vertrag könne jederzeit beendet werden, so Markus Gmeiner.

Ilona Deckwerth ist es zu teuer. Sie befürchtet, dass an der Stelle wo die Überwachung ist, die Geschwindigkeit eingehalten und sonst zu schnell gefahren werde.

Zweiter Bürgermeister Christian Schneider fragt, ob unbedingt zwei Messstationen aufgestellt werden müssen oder ob nicht erst einmal mit einer begonnen werden sollte.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See aus Füssen kommend zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2023 oder 2024 einzuleiten und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung über die Haushaltsmittel vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 28.03.2023 16:35 Uhr