Im Füssener Westen befindet sich die Kirche „Zu den Acht Seligkeiten“ sowie daran angrenzend eine Kinderkrippe. Die sanierungsbedürftige Kirche aus dem Jahr 1966 soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die bisherige Planung eines pastoralen Begegnungszentrums (BGZ) sowie einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Kita) wurde nicht weiterverfolgt. Die Kita soll unabhängig von dem pastoralen Begegnungszentrum in neuer Anordnung erstellt werden. Das bestehende, zweigeschossige Krippengebäude bleibt erhalten und wird nicht Teil der Planung.
Die geplante Baumaßnahme umfasst einen Baukörper, der an das Krippengebäude angeschlossen wird.
Der Neubau des Kindergartens ist für sechs Gruppen ausgelegt und hat eine BGF von rd. 1880 m² sowie Freianlagen mit ca. 1.800 m².
Die Kita ist zweigeschossig geplant.
Für die weiteren Planungen bis hin zur Realisierung des Vorhabens ist es nun erforderlich, die Fachplanungsleitungen zu vergeben:
Tragwerksplanung
Für die Vergabe der Tragwerksplanung wurden 6 Büros angefragt wovon 4 Bieter ein Angebot abgaben. Der Leistungsumfang betrifft die Grundleistungen für die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI inkl. Schalpläne. Nach derzeitigem Stand wird von Baukosten, KG 300 + 400 nach DIN 276 in Höhe von 5,4 Mio. € brutto ausgegangen. Für die Tragwerksplanung war von folgenden anrechenbare Kosten auszugehen.
55% KGR. 300 1.977.459,00 €
10% KGR. 400 95.573,40 €
Das Grundhonorar wurde mit 136.309,11 € netto errechnet.
Das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot hat die Firma
Büro Geiger-Fischer, Augsburg in Höhe von 96.390,00 € netto
abgegeben. Aufgrund des zweigeschossigen Bauwerks und der regelmäßigen Auflagerung der Decken hat das Büro entgegen der Angebotsanfrage ein Angebot in der Honorarzone II abgegeben. Auf Nachfrage bestätigte die Firma im Rahmen der Aufklärung seines Angebotes, an seinem Honorarangebot festhalten zu wollen, da das Büro eine höhere Honorarzone bei diesem Projekt nicht für gerechtfertigt hält.
Elektroplanung
Für die Vergabe der Elektroplanung wurden 4 Büros angefragt, wovon nur 1 Bieter ein Angebot abgab. Der Leistungsumfang betrifft die Grundleistungen für die Elektroplanung gem. § 55, Anlage 15 HOAI. Nach derzeitigem Stand wird von Baukosten, KG 300 + 400 nach DIN 276 in Höhe von 5,4 Mio. € brutto ausgegangen. Für die HLS-Planung war von folgenden anrechenbaren Kosten auszugehen.
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen netto 344.436,00 €
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationst. Anlagen netto 52.565,00 €
Anlagengruppe 6 Förderanlagen netto 9.557,00 €
Das Grundhonorar wurde mit 114.542,81 € brutto errechnet.
Das Büro Körbl & Feneberg gab folgendes Angebot ab.
Büro Körbl & Feneberg, Füssen in Höhe von 112.361,06 € brutto
Heizung/Lüftung/Sanitär-Planung (HLS)
Für die Vergabe der HLS-Planung wurden 4 Büros angefragt, wovon 2 Bieter ein Angebot abgaben. Der Leistungsumfang betrifft die Grundleistungen für die HLS-Planung gem. § 55, Anlage 15 HOAI. Nach derzeitigem Stand wird von Baukosten, KG 300 + 400 nach DIN 276 in Höhe von 5,4 Mio. € brutto ausgegangen. Für die HLS-Planung war von folgenden anrechenbaren Kosten auszugehen.
Anlagengruppe 1 Abwasser, Wasser- und Gasanlagen netto 266.650,00 €
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen netto 253.269,00 €
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen netto 51.610,00 €
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation netto 6.690,00 €
Das Grundhonorar wurde mit 177.311,25 € brutto errechnet.
Das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot gab das Büro Baur, Vöhringen in Höhe von 119.576,54 € brutto ab.
Damit liegt das Angebot der Fa. Baur rund 33% unter dem geschätzten Auftragswert. Das Büro wurde um Aufklärung seines Angebotes gebeten.
In Vollzug des Ermächtigungsbeschlusses des Stadtrates vom 29. November 2022 wird die Verwaltung die drei genannten Büros bzw. Unternehmen entsprechend deren Angeboten beauftragen, sobald die Haushaltsgenehmigung für 2023 vorliegt.