Bürgerfragestunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.03.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Familienstützpunkt

Jürgen Brecht spricht den Familienstützpunk an. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass der Familienstützpunkt von der AWO gebaut werde. Auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Landratsamtes lag vor. Die Kosten beliefen sich auf ca. 900.000 €. Sodann spricht er die anfallenden Zinsen von 25.000 und eine Gebäudeabschreibung von 3 % = 27.000 €  an. Somit wären es 52.000 € jährliche Kosten.  Die Miete würde 21.000 € betragen somit ergebe sich eine Unterdeckung von 31.000 €. Dadurch, dass die Stadt als Investor auftrat, spart sich der AWO-Bezirk jährlich 31.000 €. Er wollte dazu wissen, in welcher Höhe sich die AWO an den laufenden Kosten der Stadt Füssen des Familienstützpunktes beteilige.

Peter Hartl erklärt, dass sich der Bezirksverband der AWO derzeit überhaupt nicht an den Fixkosten des Gebäudes beteilige. Eine Beteiligung erfolge aktuell nur an den laufenden Betriebskosten. Er wies darauf hin, dass in Vollzug des Beschlusses vom 28. Februar 2023 Gespräche zwischen dem Ortsverband und dem Bezirksverband sowie mit der Stadt laufen.

Jürgen Brecht ergänzt,  diese Unterdeckung sei jetzt von der Stadt Füssen getragen worden und belaste ja auch den Haushalt der Stadt. 

Da die Abgeschlossenheitsbescheinigung vor lag, wollte er wissen, welchen  Grund es gab, der so gravierend war, dass die Stadt als Investor einstieg.

Peter Hartl antwortet, dass er den genauen Grund nicht aus dem Stehgreif sagen könne. Bei jeder Teilungserklärung gebe es Belastungen auf dem Grundstück und hätte keinen Einfluss mehr auf das Teileigentum gehabt. Aus diesem Grund habe man sich damals gemeinsam entschieden, dass die Stadt Investor ist und somit auch den Einfluss auf das Teileigentum behält.  Außerdem wäre man nicht so schnell aus dem Vertrag gekommen und so könne im Notfall in den Räumen des Familienstützpunktes ein weitere Kindergartengruppe eingerichtet werden.

Auf die Frage nach dem dritten Beteiligten, dem Landkreis und seiner Beteiligung, erklärt Peter Hartl, der Landkreis bzw. über den Landkreis auch der Freistaat Bayern beteiligen sich mit einer Zuwendung in Höhe von 22.000 Euro, mit dem aber nicht die Sach- und Gebäudekosten, sondern vorwiegend die Personalkosten getragen werden.


Bebauungsplan  Weidach Nordost, O75

Harald Vauk erklärt, dass vor  Monaten bereits ein Nahwärmenetz in diesem Baugebiet vom Stadtrat abgelehnt wurde. Allerdings möchte er dem Klimaschutzgesetz nachkommen. Gemäß  Verfassung des Freistaates Bayern könne die Stadt  Füssen Satzungen erlassen. Inwieweit werde die Stadt Füssen ein Nahwärmenetz und erneuerbare Energien in den Neubaugebieten durch Satzung oder im Bebauungsplan vorschreiben?

Theoretisch sei es möglich eine solche Satzung zu erlassen, trotzdem wies der Bürgermeister darauf hin, dass die Stadt sei nicht Eigentümer aller Grundstücke sei. 

Harald Vauk verweist hierbei auf den Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasser und Kanal. Hier sei man auch nicht abhängig vom Eigentum. Er bittet darum, für Neubauten eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Datenstand vom 02.10.2024 16:36 Uhr