In der Sitzung am 28. Februar 2023 hat der Stadtrat bezüglich der Vermietung der Räumlichkeiten für den Familienstützpunkt Füssen folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Einrichtung und den Betrieb eines Familienstützpunktes in Füssen und hält deshalb bis auf Weiteres an der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis und dem AWO-Ortsverband Füssen und Schwangau fest. Allerdings soll das bestehende Mietverhältnis mit der AWO inhaltlich angepasst und hinsichtlich der Sach- und Raumkosten im Sinne der Kooperationsvereinbarung wie folgt konkretisiert werden:
Zur einfachen Umsetzung und als deutliches Zeichen f ü r ein Familienzentrum soll eine automatische Mieterhöhung in Stufen vereinbart werden. Dazu bleiben die aktuell im Mietvertrag vereinbarten Mietkonditionen wie gehabt:
- 1.750€ Kaltmiete netto monatlich
- 500 € Nebenkostenvorauszahlung monatlich
= 2.250 € netto monatliche Miete und Nebenkosten
Da in der Kooperationsvereinbarung eine angemessene Kostenteilung vereinbart wurde, müssen seitens des Trägers nur folgende Mietzahlungen tatsächlich geleistet werden:
- 2023/24 zahlt Träger 350 € Kaltmiete netto monatlich
- 2025 zahlt Träger 500 € Kaltmiete netto monatlich
- 2026 zahlt Träger 700 € Kaltmiete netto monatlich
Der neue Mietvertrag wird befristetet bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen; er verlängert sich danach nicht automatisch, sondern nur nach Vereinbarung.
Voraussetzung für diese geminderte Miete:
Der jetzt laufende Mietvertrag wird durch beide Parteien einvernehmlich zum 01. März 2023 gekündigt bzw. aufgelöst und zu den obenstehenden Konditionen neu vereinbart.
Falls keine einvernehmliche Erneuerung und Zahlung zum 01. März 2023 zustande kommt, wird ab dem 1. Januar 2024 eine Kaltmiete netto in Höhe von 700 € erhoben
In den zwischenzeitlichen Mietvertragsverhandlungen wurde schließlich folgendes Ergebnis erzielt:
Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Einrichtung und den Betrieb eines Familienstützpunktes in Füssen und hält deshalb bis auf Weiteres an der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis und dem AWO-Ortsverband Füssen und Schwangau fest. Allerdings soll das bestehende Mietverhältnis mit der AWO inhaltlich angepasst und hinsichtlich der Sach- und Raumkosten im Sinne der Kooperationsvereinbarung wie folgt konkretisiert werden:
- Kündigung des Mietvertrags zum 31.12.2023
- Neuer Mietvertrag ab 01.01.2024
Stadtratsbeschluss vom 28. Februar 2023:
Ab 01.03.2023-31.12.2024 zahlt Träger 350 € Kaltmiete netto monatlich
2025 zahlt Träger 500 € Kaltmiete netto monatlich
2026 zahlt Träger 700 € Kaltmiete netto monatlich
Neuer Vorschlag:
Da der Stadtrat bereits ab 01.03.2023 die Kaltmiete in Höhe von 350 € möchte, der Träger das im Haushalt aber nicht abdecken kann, wird dem Stadtrat empfehlen, erst ab dem 01.07.2023 die 350 € zu verlangen, jedoch die Zahlung des Kalenderjahres 2023 (6 x 350 € = 2.100 €) auf die kommenden 24 Monate (2.100 €/24Monate ~ 90 €/Monat) umzulegen, somit die Kosten in 2023 gleich bleiben.
Zur leichteren Erläuterung, die Kostenaufstellung:
2023 wie gehabt
2024 350 € + 90 € = 440 € Kaltmiete, netto, monatlich
2025 500€ + 90€ = 590 € Kaltmiete, netto, monatlich
2026 700 € Kaltmiete, netto, monatlich
Die Nebenkosten sind nach Verbrauch/Abrechnung zu bezahlen (Vorauszahlung min. 500 € monatlich).
Der neue Mietvertrag wird befristetet vom 01.01.2024 bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen; er verlängert sich danach nicht automatisch.
Mit Schreiben vom 29. April 2023 wurde dem Ortsverein Füssen – Schwangau der AWO eine Mietaufhebungsvereinbarung übersandt. Mit dieser wird der bestehende Mietvertrag zum 31. Dezember 2023 im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst. Die Auflösung erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Mietvertrag ab 1. Januar 2024 neu und entsprechend den Konditionen des den Beteiligten bekannten Stadtratsbeschlusses vom 28. Februar 2023 bzw. den zwischenzeitlichen Gesprächen neu vereinbart werden soll.
In der beiliegenden Auflösungsvereinbarung verpflichten sich die Stadt und die AWO Füssen - Schwangau gegenseitig, bis spätestens 31. Juli 2023 eine neue Mietvereinbarung entsprechend der Beschlusslage und der zuletzt geführten Gespräche abzuschließen. Insofern ist damit der Verbleib der Einrichtung in Füssen und in dem Gebäude auch für die nächsten Jahre sichergestellt.
Mit gleichem Datum hat sich die Verwaltung auch an das Landratsamt Ostallgäu als weiteren Partner der Kooperationsvereinbarung gewandt. Darin wurde mitgeteilt, dass die Stadt zwischenzeitlich mit dem bisherigen Träger des Familienstützpunktes, dem AWO Ortsverein Füssen-Schwangau übereingekommen ist, den bestehenden Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Familienstützpunktes in der Weidachstr. 49 in Füssen im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen (siehe oben).
Nachdem damit künftig auch eine monatliche Mietzahlung verbunden sein wird, und der Ortsverein mitgeteilt hat, dass die Trägerschaft des Familienstützpunktes erweitert werden soll, haben wir angefragt, ob und inwieweit die bestehende Kooperationsvereinbarung einer Änderung bedarf. Neben dem Ortsverein der AWO Füssen - Schwangau soll künftig auch der Bezirksverband Schwaben der AWO Vertragspartner werden. Seitens der Stadt Füssen und dem Träger besteht auch darüber Einigkeit, dass der Betrieb dieser Einrichtung künftig zusätzlich auch noch durch den Bezirksverband Schwaben der AWO mitgetragen werden soll.
Mit E-Mail vom 8. Mai 2023 hat uns dazu das Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass auch der Landkreis eine neue Kooperationsvereinbarung für notwendig erachtet. Ergänzend dazu hat der Landkreis zudem entschieden, ab dem laufenden Kalenderjahr die tatsächlich angefallenen Personalkosten für den 14-stündigen Einsatz der Stützpunktleitungen zu übernehmen. Auch deswegen ist eine Anpassung notwendig. Das Landratsamt wird die neue Variante hausintern mit den Fachabteilungen abschließend besprechen und dann in Folge die neue Fassung zur Prüfung, Zustimmung und Unterschrift übersenden.