1. Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Am 23. März 2021 hat der Stadtrat die Grüngutgebührensatzung für die Grüngutannahmestelle Ehrwang beschlossen. Folgende Gebührenregelung wurde darin getroffen (§ 4):

„Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten oder von beauftragten Dritten, angelieferten Abfällen beträgt für pflanzliche Abfälle zur Kompostierung je m3 8,00 Euro für Privatanlieferungen und 10,00 € für gewerbliche Anlieferungen. Soweit eine Verwiegung der angelieferten Abfälle nicht möglich ist, werden die Mengen von der Stadt Füssen oder deren Beauftragten nach Volumen geschätzt. 

Kleinmengen bis zu 1 m3 (lose) pro Anlieferer und Tag sind bei pflanzlichen Abfällen zur Kompostierung gebührenfrei (maximal eine Kleinmengenanlieferung pro Tag). Die gebührenfreie Kleinmengenregelung gilt nicht für gewerbliche Anlieferer.“

Um das Defizit zu minimieren bzw. abzubauen, wäre es erforderlich, die Gebührenregelung so zu ändern, dass entweder sowohl die Gebühren für die Privatanlieferung über 1 cbm als auch für die gewerbliche Anlieferung erhöht wird. Ein entsprechender Vorschlag wird bis zur Sitzung unterbreitet.

Dazu wären folgende Alternativen denkbar:

Erhöhung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der jetzigen Gebühr von 10,00 Euro / cbm auf künftig 18,00 Euro / cbm!

Erhöhung sowohl der Gebühr für die Privatanlieferung als auch die für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der Gebühr für die Privatanlieferung von 8,00  Euro / cbm auf 12,00 Euro / cbm
Anpassung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung von 10,00 Euro / cbm auf 16,00 Euro /cbm

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dazu in der Sitzung am 18. Mai 2023 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

„Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gebühren für die Grüngutanlieferung so zu ändern, dass die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm künftig von 10,00 Euro / cbm auf 18,00 Euro / cbm erhöht wird. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung ist vorzubereiten.“

Nun geht es darum, diese Änderungs-Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
1. Änderung der Grüngutgebührensatzung (.pdf)

Datenstand vom 17.11.2023 08:59 Uhr