Die Ausführungsplanung für die Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz wurde mit der Beschlussvorlage am 28.02.2023 durch den Stadtrat beschlossen.
Das Technische Bauamt gingen bei der Beschlussfassung vom Februar 2023 und Oktober 2022 zugunsten der Geländer-Variante „Kettenpolleranlage“ davon aus, dass diese auf Grundlage der bestehenden Ausführungsplanung durch das Büro Steinbacher ohne weiteres umsetzbar sei. Nach vertiefter Prüfung und Einholung von Informationen, zeigte sich zwischenzeitlich jedoch, dass diese Variante eine Gefahrenstelle, insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen darstellt. Daher muss die Variantengegenüberstellung nochmals erfolgen und ein erneuter Stadtratsbeschluss getroffen werden.
Ausführungsbereich (ca. 85 m geplantes Geländer
)
Planausschnitt; Ausführungsbereich Geländer/Absperrung zur Sicherung von Fußgängern
Anmerkung zum Abstand Geländer-Straßenraum
Der Abstand des Geländers ergibt sich aus der RASt 06 aus dem Sicherheitsraum. 50 cm sind die Regelbreite von Geländer bis Straßenraum (VK Bordstein). Eine Verringerung auf 25 cm ist nur möglich, wenn eine Geschwindigkeitsreduzierung vorliegt. Das ist im Projekt nicht der Fall, also müssen die 50 cm angesetzt werden.
Geplante Variante (Stand Ausführungsplanung, Februar 2023)
Kettenpolleranlage (ohne Leitsystem)
Auf der Basis eines innerstätischen Gesamtkonzepts, sollte aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen im Rahmen der beabsichtigten Ausschreibung, die Absperrung in Form von „Kettenpollern“ baulich umgesetzt werden. Da die Absperrpoller der Fa. Hess schon im näheren Umfeld (Kaiser-Max-Platz) verbaut und installiert wurden, sodass sich die geplanten Absperrpoller in das städtische Gesamtkonzept einfügen.
Auch die Stellungnahme vom 02.07.2021 des Landkreises beinhaltet ebenfalls keine, den Bau in geplanter Art unmöglich machenden Auflagen.
Die Ausführung von Kettenpoller ohne Bodenindikatoren ist aber mit der Zielsetzung eines blindengerechten Ausbaus nicht vereinbar!
Sicherstellung einer ungehinderten Fortbewegung
Kettenpoller sind aufgrund ihrer häufig grauen Farbgebung, ihrer geringeren Stärke und ihrem weiten Abstand der Kette zum Boden für sehbehinderte Menschen oftmals nicht erkennbar. Blinde Fußgänger können diese erst viel zu spät wahrnehmen, da die Kette dem Blindenlangstock keinen festen Widerstand bietet.
Ein Geländer sollte bis auf dem Boden herab reichen, der Abstand zwischen Boden und Unterkante des Geländers sollte nicht mehr als 15 cm betragen. Auf diese Weise kann die Unterkante des Geländers als Tastleiste zur Orientierung von blinden Stockgängern genutzt werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten daher Absperrungen mit Ketten in Verbindung mit Pollern vermieden werden. Sie eignen sich nicht um Fahrbahnquerungen durch Fußgänger zu verhindern und erhöhen das Stolperrisiko.
Stellungnahme des LRA-OAL (Stand 15.06.23)
Die angedachte Poller-Lösung mit Ketten ist für blinde Menschen mit dem Langstock taktil nicht erfassbar und muss durch eine sichere Lösung, z.B. ein Geländer ersetzt werden.
Die Einrichtung eines Leitsystems auf dem Gehweg ist zwar machbar, aber hier nicht empfehlenswert, da wir ein hohes Verkehrs- und Fußgängeraufkommen haben, das zusätzlich zu den Mindestanforderungen von 2 x 60 cm Hindernis-/Gefahrenabstand und 30 cm Leitstreifen auf dem Gehweg einen Sicherheitsabstand von 50 cm zur Straße erfordert. Anderenfalls ist die Gefahr zu groß, dass bei einem hohen Fußgängeraufkommen behinderte Menschen ungewollt plötzlich auf die stark befahrene Straße geraten.
Hinzu kommt, dass der Kreisel einem Bogen entspricht, der aufgrund seiner Rundung für blinde Menschen mit dem Langstock nur schwer erfassbar ist. Ggf. müssten weitere Sicherheits-zuschläge oder sonstige absichernde Maßnahmen hinzu kommen, da beim Begehen der Rundungen ein Abweichen und Gegensteuern des blinden Menschen fast unvermeidbar ist.
gez.
Alexander Zoller
Gleichstellung und Menschen mit Behinderung
Landratsamt Ostallgäu
Überarbeitete Varianten und Gestaltungsvorschläge
Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes und um eine möglichst optimale Lösung für das Bauvorhaben zu erreichen, wurden folglich weitere verschiedene Entwurfsvarianten entwickelt. Diese sollen nunmehr beraten und ggf. mit Änderungswünschen beschlossen werden.
1. Variantenvorschlag (Vorzugsvariante)
Füllstabgeländer mit vertikalen Rundrohren (Symbolbild)
Kostenschätzung Variante 1
Hierbei handelt es sich umeinen Schätzpreis aus Referenzprojekten, angenommener Wert ohne Berücksichtigung der relevanten Befestigungsausführung (Fundamente o. dgl.:
Rundrohrgeländer: Brutto ca. 550 €/m (ohne Montage u. Fußpunkt-Geländerbefestigung)
Technischen Beschreibung (Vorzugsvariante 1)
- Füllstabgeländer ähnlich RiZ Gel 4, jedoch mit vertikalen Rundrohren (ca. Ø 18 mm)
„wirkt dadurch etwas gefälliger im städtischen Bereich“
- Stahlrohrpfosten (ca. Ø 75 mm)
- Stahlrohrrahmen (ca. Ø 35 mm)
- Höhe: ca. 1,00 m (ab Ok Gehweg)
- Montage: „aufgedübelt/versenkt“ nach RiZ Gel 14
- Material: Stahl
- Oberfläche: feuerverzinkt und pulverbeschichtet
- Farbe: DB 702 „Eisenglimmer“ (grau)
Vorzugsvariante
Die Verwaltung empfiehlt, unabhängig der städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten, Variante 1 weiter zu verfolgen, auch wird bei einer Variante mit Füllstäben und einer Geländerhöhe von etwa 1,0 m, die Gelegenheit zum leichten überspringen und somit die vorzeitige Überquerung der Straße erschwert.