Im Rahmen des Stabilisierungshilfeantrags 2023 sind dem Ministerium die abschließenden Zahlen des Jahres 2022 bis zum 30.06.2023 zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat den Feststellungsbeschluss für das Jahr 2022 zu fassen. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist derzeit noch in Arbeit. Der Entlastungsbeschluss des Bürgermeisters sowie der Verwaltung wird im Rahmen der Behandlung des örtlichen Prüfberichts zu einem späteren Zeitpunkt im Stadtrat behandelt werden.
Der Stadtrat verabschiedete am 29.03.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022. Das Landratsamt Ostallgäu genehmigte diese unter erheblichen Auflagen und aufschiebenden Bedingungen mit Schreiben vom 24.05.2022. Mit weiterem Schreiben vom 17.08.2022 genehmigte das Landratsamt die bis dahin an die aufschiebenden Bedingungen geknüpften Anforderungen zur Aufnahme der Hälfte des in der Haushaltssatzung vorgesehen Kreditvolumens i. H. v. ca. 9,4 Mio. EUR.
Die Energiepreisexplosionen in Folge des Ukraine-Konflikts, Bereinigungen der städtischen Haushaltsbücher i. H. v. ca. 2 Mio. EUR sowie wesentliche Veränderungen von Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt hatten zur Folge, dass mit Beschluss vom 27.09.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen wurde. Der Nachtragshaushalt wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 15.11.2022 genehmigt.
Unter Einbeziehung des Nachtragshaushalts betrug das Haushaltsvolumen im Jahr 2022
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben 39.850.400,00 €
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben 33.964.800,00 €
Wie in der nachfolgenden Grafik ersichtlich schließt der Verwaltungsaushalt nun mit einem Ergebnis von ca. 43,1 Mio. € und der Vermögenshaushalt mit ca. 24,8 Mio. € ab. Das Gesamthaushaltsvolumen betrug 67.953.264,67 €. Dabei schloss der Verwaltungshaushalt positiver ab als erwartet. Hier konnten durch Mehreinnahmen aber auch den sehr stringenten Ausgabenstopp monetäre Überschüsse i. H. v. knapp 6,3 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hier war lediglich mit einem Zuführungsbetrag von ca. 1 Mio. € gerechnet worden. Positiv auf den Verwaltungshaushalt haben sich die wesentlich höher als erwarteten Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgewirkt. Hier wurden insbesondere die Nachzahlungen von Betrieben deutlich, die eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen im Rahmen der Corona-Hilfe-Regelungen in Anspruch nahmen. Auch konnte die Stadt Füssen einmalige und den Haushalt verbessernde Sondereffekte wie bspw. die Einnahme aus den Gewerbesteuerausfällen im Rahmen der Corona-Krise aus dem Jahr 2021 sowie die rückwirkende Berechnung von Verwaltungskostenbeiträge der Eigenbetriebe und die Annahme einer Erbschaft verbuchen. Nicht blenden lassen darf sich die Stadt vom guten Ergebnis des Verwaltungshaushalts unter dem Aspekt der vielen zurückgestellten Ausgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur. Die Ausgaben in Unterhaltungsaufwendungen nur in den notwendigsten und dringlichsten Bereichen trägt weiter nicht zum Substanzerhalt in die bereits marode Infrastruktur bei.
Der Vermögenshaushalt lag weit unter seinem geplanten Volumen. Dies ist auf die Verschiebung von Maßnahmen, deren zeitliche Vorplanungsphase oder Streichung zurückzuführen. Zu nennen sind hier bspw. der Neubau zweier Kindertagesstätten für welche der Haushalt 2022 bereits Beträge vorsah und Grunderwerbs- sowie Erschließungskosten für Baugebiete, die ebenfalls wohl erst 2023/2024 zum Tragen kommen werden. Der Vermögenshaushalt schloss letztlich mit einem Überschuss von 306.954,11 € ab, welcher der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte.
Die hohe Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ermöglichte es der Stadt nicht den vollen und genehmigten Kreditaufnahmebetrag in Anspruch zu nehmen. Ursprünglich war ein Schuldenstand von 51,8 Mio. € zum 31.12.2022 vorgesehen. Nach Abschluss des Haushalts belief sich dieser nun auf einen Betrag von ca. 45,36 Mio. € im Kernhaushalt.
Die offenen Forderungen der Stadt Füssen, die sogenannten Kassenreste, beliefen sich zum 31.12.2022 auf insgesamt 1.347.797,14 €.
Der Allgemeinen Rücklage konnten durch den Überschuss des Gesamthaushalts Mittel i. H. v. ca. 306.900 € zugeführt werden. Der Rücklagenstand beträgt damit zum 31.12.2022 652.139,18 €.