Ersatzneubau Brücke Achweg Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Am 08.11.2022 war dem PBUV-Ausschuss das Ergebnis einer Brückenuntersuchung in Weißensee vorgestellt worden. Die Brücke weist starke Betonabplatzungen auf, Bauteile sind mit Chloriden belastet, Korrosion am Stahl wurde festgestellt. Die Tragsicherheit ist schon jetzt nicht mehr voll gegeben. Aufgrund der irreparablen Mängel wurde eine Nutzungsbeschränkung mit Fahrzeugen bis maximal 28 to zulässiges Gesamtgewicht festgesetzt. Auch die Verkehrssicherheit der Brücke ist nicht mehr gemäß den aktuell gültigen Vorschriften gegeben. Das fehlende Füllstabgeländer wie auch Schrammbord wären zu ergänzen. 

Die Erreichbarkeit der Anwesen im Achweg ist sehr eingeschränkt. Bei einem Notfalleinsatz war es der Feuerwehr nicht möglich, ohne Rangieren und Zeitverlust in den Achweg auf die Brücke einzufahren.

Der Ausschuss hatte nach der Vorstellung die Veranlassung der Planung für einen Ersatzneubau und die Erkundung von Fördermöglichkeiten beschlossen.

Die diesbezügliche Beauftragung des Planungsbüros Konstruktionsgruppe Bauen, Kempten erfolgte am 06.04.2023, bekanntgegeben im Bauausschuss am 02.05.2023. 

Fördermöglichkeit: 
Die Anfrage bei der Regierung von Schwaben zu einer Fördermöglichkeit war positiv. Eine Förderung nach Bayerischem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sei möglich, wenn eine Tragfähigkeitserhöhung oder/und eine Verbreiterung durchgeführt wird. Tatsächlich bereitet die enge Bestandsbrücke mit einer Breite von ca. 4,5m Schwierigkeiten bei der Einfahrt von größeren Fahrzeugen wie z.B. LKW. Besonders davon betroffen sind Müllabfuhr und Feuerwehr, die zu einer Einfahrt in den Achweg mehrmals unter Nutzung von privaten Anliegergrundstücken rangieren müssen, um von der Wörther Straße auf die Brücke Achweg einfahren zu können.

Eine genaue Förderhöhe konnte von der Regierung von Schwaben allerdings noch nicht genannt werden. Sie richtet sich nach der für diese Zwecke verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Einreichung eines Förderantrags mitsamt den erforderlichen Dokumenten ist jedoch verbindlich befristet auf den 01. September 2023.

Kostenschätzung
Die neueste Kostenschätzung wird in der Sitzung genannt.  

Planungsstand
Der vorläufige Entwurf liegt vor. Er basiert auf der Fördervoraussetzung Brückenverbreiterung und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Feuerwehr. 

Anhand von Schleppkurven wurden die erforderliche Fahrbahnbreite auf der Brücke ermittelt (ca. 5,70m). Wörther Straße wie auch Achweg verfügen über keinen Gehweg, so dass mit Bestätigung des Behindertenbeauftragten am Landratsamt Ostallgäu auf die Ausbildung von Gehwegkappen verzichtet wurde. Besonderer Augenmerk muss aber noch zur Sicherheit der Fußgänger/ Gehandicapte auf eine gewisse Transparenz des Geländers und die Beleuchtung gelegt werden. Die Widerlager der Brücke sollen außerhalb des Bestands entstehen; somit wird eine größere Brückenlänge mit einer Erhöhung der Durchflußmenge entstehen. Die Prüfung auf Einhaltung von Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts (nach HQ100 = 100-jähriges Hochwasser, sowie Freibord) läuft noch; gegebenenfalls sind noch geringe Planungsänderungen an der Brücke und/oder am Bachlauf vorzunehmen; zumindest die Einrichtung eines Niedrigwassergerinnes und eine Ufersicherung mit einem groben Steinsatz aus Wasserbausteinen wird erforderlich sein. 

Einbezogen in die Planung ist auch die vorgesehene Einfachst-Sanierungs-Maßnahme der Wörther Straße. Hier ist nach Abschluss der Brückenarbeiten ein Auftrag einer zusätzlichen Asphaltschicht bis ca. 10cm vorgesehen. Auch das kommt einer Erhöhung des Wasserdurchflußes zugute.

Während der Bauzeit muss für eine Behelfszufahrt der Sackgasse Achweg gesorgt werden. Diese Behelfsbrücke müsste ca. 10m nördlich außerhalb des Baubereiches entstehen. Auch wären Vorgaben nach 10-jährigem Hochwasser zu beachten. 

Von der Unteren Naturschutzbehörde ist uns noch keine Stellungnahme bekannt. 

Grunderwerb
Im Bauumfeld sind nur die eigentlichen schmalen Wegegrundstücke im Eigentum der Stadt Füssen. Östlich der Bestandsbrücke liegt ein Nutzungsrecht vor. Für die zwingend erforderliche Verbreiterung der Brücke wie auch der sich anschließenden Verkehrswege müsste ein Grunderwerb stattfinden. 

Anliegerversammlung
Schon am 28.04.2023 hat die Stadtverwaltung mit den nächsten Anliegern an der Brücke einen Informationstermin durchgeführt, die Baumaßnahme und den Bedarf an Grunderwerb erläutert. Ein weiterer Termin ist am 18.07.2023 mit den betroffenen Eigentümern vorgesehen, um die aktuellen konkreten Pläne vorzustellen und Rückmeldungen abzufragen.

Die Vorstellung der Planung, Nennung der Kostenschätzung und Antworten auf Fragen des Stadtrates erfolgt durch den Planer, das Büro Konstruktionsgruppe Bauen aus Kempten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die vorgestellten Planungen für den Ersatzneubau der Brücke über die Weißensee-Ache im Achweg zur Kenntnis und billigt diese grundsätzlich. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ingenieurbüro wird beauftragt, die Planungen für den Ersatzbau Brücke Achweg unter Berücksichtigung entsprechender behördlicher Stellungnahmen entsprechend zu modifizieren. Gleichzeitig beauftragt und ermächtigt der Stadtrat die Stadtverwaltung, eine Förderung des Ersatzneubaus bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Vorbehaltlich der Förderzusage beschließt der Stadtrat schließlich, die Freigabe der ausstehenden Leistungsphasen 5 bis 9 und ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung der Bauleistungen und nach Prüfung und Wertung der Angebote den Auftrag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. 

Der Stadtrat ist über das Ausschreibungsergebnis zeitnah zu informieren.

Diskussionsverlauf

Erich Nieberle fragt nach der Tragfähigkeit der neuen Brücke, die alte war für 28 t zugelassen, und nach der Förderung.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Tonage unbegrenzt sei, so wie es die Förderrichtlinien vorsehen. 

Peter Hartl informierte zur Förderung, dass der Regelfördersatz 50 % beträgt. Aufgrund der anzuwendenden Härtefallregelung (Brückenbauwerk) und der Finanzschwäche der Kommune werde aber die Bewilligung einen (deutlich) höheren Fördersatz ergeben. 

Ilona Deckwerth führt aus, dass der Maßstab einer Autobahnbrücke hier nicht angelegt werden könne, wo nur 15 Personen wohnen. Sie bittet zu prüfen, ob eine so massive Brücke notwendig ist. Evtl. werde es ja günstiger. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die vorgestellten Planungen für den Ersatzneubau der Brücke über die Weißensee-Ache im Achweg zur Kenntnis und billigt diese grundsätzlich. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ingenieurbüro wird beauftragt, die Planungen für den Ersatzbau Brücke Achweg unter Berücksichtigung entsprechender behördlicher Stellungnahmen entsprechend zu modifizieren. Gleichzeitig beauftragt und ermächtigt der Stadtrat die Stadtverwaltung, eine Förderung des Ersatzneubaus bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Vorbehaltlich der Förderzusage beschließt der Stadtrat schließlich, die Freigabe der ausstehenden Leistungsphasen 5 bis 9 und ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung der Bauleistungen und nach Prüfung und Wertung der Angebote den Auftrag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. 

Der Stadtrat ist über das Ausschreibungsergebnis zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Dokumente
Planstand 05.06.2023_Achwegbrücke_Vorabzug (002) (.pdf)

Datenstand vom 17.11.2023 08:55 Uhr