Stadtwerke Füssen und Forggensee-Schifffahrt Füssen; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in eine neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) weist seit mehr als einem Jahrzehnt auf die Möglichkeit der Umstellung der Stadtwerke Füssen zu einem Kommunalunternehmen (KU) hin. Das bayerische Kommunalverfassungsrecht lässt Kommunalunternehmen eines kommunalen Trägers (Stadt, Landkreis) zu. Kommunalunternehmen sind aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung ausgegliederte, verselbständigte Verwaltungseinheiten zur Erfüllung öffentlicher Zwecke. Sie stellen eine Unterform des öffentlichen Unternehmens dar und sind von den öffentlichen Einrichtungen abzugrenzen.

Der BKPV begleitet die Umstellung, was für diese ein Routineverfahren darstellt. 

In der Sitzung des Werkausschusses am 5. Juli 2023 hat ein Vertreter des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes die Möglichkeiten und den Prozess einer Umstellung vorgestellt und entsprechend erläutert. Auch die dazu nötigen weiteren Schritte wurden aufgezeigt. Darauf wird grundsätzlich verwiesen.

In der genannten Sitzung hat der Werkausschuss die Umstellung der Stadtwerke Füssen zu einem Kommunalunternehmen grundsätzlich begrüßt und beschlossen, dass die Umstellung gemeinsam mit dem Kommunalen Prüfungsverband erfolgen und zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll.

Um diesen Prozess nun endgültig zu beginnen, bedarf es nun eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Empfehlung des Werkausschusses vom 5. Juli 2023 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umstellung der jetzigen Eigenbetriebe (Stadtwerke und Forggensee-Schifffahrt) in ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in die Wege zu leiten.

Entsprechend dem Vorschlag des Werkausschusses soll die Umstellung in fachlicher Begleitung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erfolgen. Sie soll nach Möglichkeit zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Umstellungsprozesses fortlaufend zu informieren.

Diskussionsverlauf

Helmut Schauer und Stefan Fredlmeier erläutern die Vor- und Nachteile des Kommunalunternehmens.

Ilona Deckwerth erklärt, dass ihr bestätigt wurde, dass für die Beschäftigten, die dem TVV unterliegen, die Entgelte i.d.R. höher seien als beim TVöD, aber die Unkündbarkeit z.B. falle weg. Für sie besonders wichtig sei eine Vollmitgliedschaft im KAV.

Dr. Martin Metzger dankt Herrn Fredlmeier für die kritischen Sätze. Es bedeute nicht automatisch mehr Effizienz oder dass es besser funktioniert, wenn die Umstellung komme. Es könne hervorragend laufen müsse aber nicht. Es kommt auf die Kontrolle an. 

Christine Fröhlich führt aus, dass es keine einfache Entscheidung sei. Der Stadtrat gebe eine Kontrollmöglichkeit aus der Hand. Ein kleiner Teil des Stadtrates sei beteiligt,  der Rest habe keine Möglichkeit. Die Sitzungen seien außerdem nichtöffentlich. Ein Vorteil sei es, der Stadtrat müsse keine Kreditzustimmung mehr geben. Der Stadtrat gebe die Kontrolle ab. 

Dr. Christoph Böhm befürchtet, dass die  Wassergebühren sicher angehoben werden.

Stefan Fredlmeier erklärt, er könne die Bedenken zum Thema Kontrolle nicht teilen. FTM habe bei Jahresabschlüssen eine Kanzlei an der Seite. Außerdem gebe es den Kommunalen Prüfungsverband und ein Beteiligungsmanagement. Satzungsänderungen müssen öffentlich beschlossen werden. 

Zum Wasserpreis erklärt Helmut Schauer, dass sie im unteren Bereich liegen.  Er wolle die Bürger immer informieren. 

Thomas Klöpf führt aus, dass Unternehmen müsse so aufgestellt sein, dass die Stadt keine Zahlungen mehr leisten müsse und es sich selber trägt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Empfehlung des Werkausschusses vom 5. Juli 2023 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umstellung der jetzigen Eigenbetriebe (Stadtwerke und Forggensee-Schifffahrt) in ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in die Wege zu leiten.

Entsprechend dem Vorschlag des Werkausschusses soll die Umstellung in fachlicher Begleitung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erfolgen. Sie soll nach Möglichkeit zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Umstellungsprozesses fortlaufend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 17.11.2023 08:55 Uhr