Der Stadtrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 25.04.2023 mit Projekt „Ausarbeitung eines Energienutzungsplans für das Stadtgebiet Füssen“ befasst, auf die entsprechende Sitzungsvorlage
wird verwiesen. Im Rahmen der Ausarbeitung wird mit dieser Vorlage über den derzeitigen Projektstand informiert.
Ferner wird Herr Schafberger vom beauftragten Institut für Energietechnik im Rahmen der heutigen Sitzung den geplanten Projektablauf zur Ausarbeitung des Energienutzungsplans vorstellen.
Einbindung des Stadtrats
25.10.2022
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Projektgenehmigung „Erarbeitung eines Energiekonzeptes/Energienutzungsplans“
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25.04.2023
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Beschluss zur Beauftragung des externen Dienstleisters; IfE aus Amberg
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Aktuelle Kostenprognose
Am 13.03.2023 wurde der Förderantrag beim Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingereicht, der mit Zuwendungsbescheid vom 27.06.2023 genehmigt wurde. Die Abwicklung erfolgte über den Projektträger Bayern Innovativ GmbH und ist ist mit einer Förderquote von 70 % beantragt worden. Die Projektantragssumme der Verwaltung belief sich auf insgesamt 78.093,75 €. Damit ergibt sich nach aktuellem Zuwendungsbescheid eine Förderquote von 70 % (Höchstbetrag), sodass die Stadt mit Fördermitteln in Höhe von rd. 54.600 € rechnen kann.
Ausgaben im laufenden (brutto)
Haushaltsjahr (HHSt. )
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2023
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2024
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Summe
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Haushaltsansatz
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80.000.- €
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„Mittelübertragung“
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80.000.- €
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Investitionsausgaben
bis heute kassenwirksam
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679,75 €
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???
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Erteilte Aufträge (Stand 3.7.2023)
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78.093,75 €
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78.093,75 €
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Kostenprognose brutto rd.
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80.000.- €
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Voraus. Zuwendung brutto rd.
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54.600.- €
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Eigenmittel Stadt Füssen rd.
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25.400.- €
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Aktuelle Bearbeitungsstand
Nach Eingang der Förderzusage wurde am 03.07.2023 das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayrischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden aus 92224 Amberg, das als Bestbieter aus dem bereits durchgeführten Ausschreibungsverfahren hervorgegangen war, beauftragt.
Am 20.07.2023 fand ein erster Abstimmungstermin statt. Dabei ging es vor allem um die Datenerhebung und Ermittlung der Datengrundlagen. Aktuell erfolgt die Datenerhebung innerhalb der Phase1; der Bestandsaufnahme. Zunächst werden Energienutzung und Energieverbrauch sowie die Energieversorgung und Energieinfrastruktur überschlägig analysiert. Dabei wurden unter anderem mit Anschreiben und Fragebogen etwa 250 Industrie- und Gewerbebetriebe darum gebeten, Angaben zum Strom-, Wärmeverbrauch usw. zu machen. Nach diesem Schritt sollte sich ein erster grober Gesamteindruck über die derzeitige Energieinfrastruktur mit einer detaillierten Energie- und CO2-Bilanz in den Bereichen Strom und Wärme für das Stadtgebiet herausbilden.Die Ausarbeitung von Einsparpotenzialen sowie Erzeugung regenerativer Energien im Bereich Strom und Wärme werden in den nächsten Schritten erfolgen.
Meilensteine
Aktivität
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Datum
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Förderzusage
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27.06.2023
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Beauftragung des Instituts IfE aus Amberg
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03.07.2023
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1. Auftaktgespräch (IfE-Stadt Füssen)
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20.07.2023
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Einleitung Datenerhebung (Energiebilanz Ist-Zustand)
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31.07.2023
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Derzeit wird von einer Bearbeitungszeit bis zum Projektabschluss von ca. einem Jahr ausgegangen. Mit dem Blick auf den aktuellen Projektzeitenplan, wird ein Abschluss der Leistung bis Mitte 2024 anvisiert.
Projektzeitenplan (Stand 03.07.2023)
Wissenschaftliche Ausarbeitung ENP
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Zeitplan
Leistungsbausteine
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2023
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2024
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Juli
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Aug.
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Sept.
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Okt.
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Nov.
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Dez.
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Jan.
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Feb.
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Mrz.
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Mai
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Juni
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Juli
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A
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Energiebilanz Ist-Zustand
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B1
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Potenzialanalyse Energieeinsparung
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B2
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Potenzialanalyse Energieerzeugung
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C
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Maßnahmenkatalog
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D1
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Schwerpunktprojekt - Bestandsgebäude
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D2
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Schwerpunktprojekt - Wärmeverbund
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E
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Dokumentation & Berichte
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Schwerpunktprojekte
Der zu erstellende Energienutzungsplan betrachtet das gesamte Stadtgebiet auf seine Potenziale zur Energiegewinnung und -nutzung aus erneuerbaren Ressourcen – insbesondere die klimafreundliche Wärmeversorgung. Einige Bereiche, die von ihrer Struktur her als besonders geeignet scheinen, sollen im ENP vertieft betrachtet und als sogenanntes „Schwerpunktprojet“ vertieft untersucht werden.
Priorisierung von Schwerpunktprojekten
Normalerweise erfolgt die Priorisierung der Schwerpunktprojekte nach erstelltem Maßnahmenkatalog aus dem ENP.
Der Maßnahmenkatalog zeigt auf, welche konkreten Umsetzungen sinnvoll erscheinen und ggf. gestartet werden sollten, um den Weg zur Klimaneutralität einzuleiten. Im derzeitigen Auftrag zum ENP sind zwei Schwerpunktprojekt beinhaltet, zum einen die Ausarbeitung eines konkreten Sanierungsfahrplans für ein Bestandsgebäude und zum anderen die Untersuchung, ob der Aufbau einer Wärmeverbundlösung zu einem genannten Gebietsumgriff technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist (keine Machbarkeitsstudie). Ein konkreter Beschluss zur Priorisierung der Maßnahmen oder Projektideen liegt noch nicht vor!
Unter der Vielzahl an möglichen Varianten und der unterschiedlichen Gewichtung, schlägt die Verwaltung folgende Projekte vor, um eine möglichst hohe Eigenbedarfsdeckung zu erzielen:
- Sanierungsfahrplan Ziegelwies (Gebäude 12-14),
- Nahwärmeversorgung Seilerstraße-Rathaus,
Die ausgewählten Projekte erscheinen aus Sicht des Technischen Bauamtes am aussichtsreichsten für eine „zügige“ und erfolgversprechende Umsetzung. Ziel ist es, auf kommunaler Ebene in den kommenden fünf bis zehn Jahre, die konkreten Ziele und Maßnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen, vor allem die Nahwärmeversorgung des Rathauses.
Die erarbeiteten Vorschläge dienen, soweit möglich, auch der Orientierungsgrundlage und sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Bei der Vielzahl an möglichen Varianten und der unterschiedlichen Gewichtung, können auch gerne Alternativvarianten vorgeschlagen werden.
Perspektivische Ziele
Neben dem Umstieg auf Erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Energieträger, gerade im Gebäude- und Industriebereich sowie im Verkehrssektor, bedarf es massiver Bemühungen, Energie einzusparen. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass rund 70 % des Energieverbrauchs privater Haushalte auf den Bereich Raumwärme entfällt.
Die fossilen Energieträger Erdgas und Heizöl weisen hier mit Abstand den höchsten Verbrauch auf. Ziel muss es sein, den Verbrauch von fossilen Energieträgern deutlich zu reduzieren.
Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AG Energiebilanzen, Auswertungstabellen zur Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland, Stand 09/2022
Abgrenzung kommunale Wärmeplanung zum Energienutzungsplan
Beim Energienutzungsplan handelt es sich nicht um einen kommunalen Wärmeplan lt. dem Entwurf „Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung“, das seitens des Bundes etwa Anfang 2024 in Kraft treten soll. Somit wird der ENP keine verbindliche Auswirkung auf die Anwendung des noch in der bundespolitischen Abstimmung befindlichen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben.
Im beabsichtigten Energienutzungsplan für das Stadtgebiet wird ein gebäudescharfes Wärmekataster hinterlegt sowie werden potenzielle Gebiete für Nahwärmesysteme nur identifiziert.
Daher verhält sich das Planwerk der kommunalen Wärmeplanung zum Energienutzungsplan ähnlich wie der Bebauungsplan zum Flächennutzungsplan. Somit liefert der ENP erste Anhaltspunkte bspw. für die Quartiersabgrenzung aus der Bestandsaufnahme von Wärmebedarf und Wärmequellen. Mit der konkreten Wärmeplanung müssen aber die räumlichen Daten- und Analysegrundlagen weiter ausdifferenziert und vertieft werden.
Der Energienutzungsplan stellt nach seiner erstmaligen Erstellung kein abgeschlossener Planwerk dar, sondern ist vielmehr hinsichtlich der Entwicklung von Rahmenbedingungen, Parametern und verfügbaren Fachinformationen zu aktualisieren und fortzuschreiben und bildet mit der kommunalen Wärmeplanung als weiteren Baustein, einen Fahrplan für die Umsetzung der Energiewende. Das Planwerk der Kommunalen Wärmeplanung zum ENP verhält sich ähnlich wie der Bebauungsplan zum Flächennutzungsplan.
Die zukünftigen Wärme- und Kälteplanung ermöglicht ferner, Maßnahmen zu einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung einzuleiten und versetzt Stadt in die Lage, das Ziel des treibhausgasneutralen Gebäudebestands für Bewohnende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbe, Handel und Industrie insgesamt möglichst kostengünstig und sozialverträglich zu erreichen.
Parallel zum GEG arbeiten die Bau- und Umweltministerien am Gesetz zur Wärmeplanung, dazu einige relevante Punkte:
• Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30.6.2026 Wärmepläne erstellt werden, für alle anderen Gemeindegebiete müssen spätestens bis zum 30.6.2028 Wärmepläne erstellt werden. Für die Gebiete kleiner Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung gestellt (§ 22).
• Die Wärmeplanung wird enger mit dem GEG verknüpft.
• Bis 31.12.2044 die Wärmeversorgung flächendeckend klimaneutral sein muss (§ 31).
• Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus EE oder unvermeidbarer
Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 muss der
Anteil mindestens 80 % betragen.
• Die Wärmeplanung wird über gesetzlich vorgesehene Fortschreibungszyklen als dauerhafte Aufgabe ausgestaltet.
• …
Weiterführende Förderprogramme
1. Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte oder
Diese Förderlinie unterstützt folgende Zielsetzungen für kommunale Gebietskörperschaften;
- Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden.
- Erstellung von Energiekonzepten (durch fachkundige Dritte) zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den förderfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 %. Bei der Umsetzungsbegleitung beträgt der Zuschuss maximal 40.000 Euro, bei Energiekonzepten maximal 50.000 Euro.
2. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien;
- Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH1-4). Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.
Art und Umfang der Förderung Modul 1;
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
- 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert, die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag
Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze;
- Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Förderfähig in Modul 2 sind die aufgeführten Maßnahmen, sofern sie sich auf Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen.
Art und Umfang der Förderung Modul 2;
- 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
- Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag.
3. „Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung“ (Kommunalrichtlinie (KLR) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)
Förderschwerpunkt; Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe
Dienstleister*innen.
• Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war (Projektträger; Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH)
4. Zusätzliche Fördermöglichkeit für die Sekundärseite
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert die heizungsseitigen Umbaumaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
• 30% bei Anschluss an ein Wärmenetz
• zusätzliche 10% Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Voraussetzungen; Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (inkl. Nachweis).
Weitere Überlegungen
• Festlegung Gebietsumgriff (ernsthafte Anschlussinteressenten im Bereich Seilerstraße-Rathaus)
• Auswahl eines Betreibermodells, ggf. Ausschreibung Contractor
• Kommunale Zuständigkeit
• …
Im Weiteren sind die offenen Fragen zum Betreibermodell und der Zuständigkeit zu klären. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Betreibermodell, sowohl für die Umsetzung des Wärmeplans insgesamt als auch für einzelnen Maßnahmen zu wählen und die Zuständigkeit für die weitere Umsetzungsbegleitung innerhalb der Verwaltung festzulegen.
Dementsprechend möge der der Stadtrat für die mittelfristige Umsetzungsplanung die nächsten Schritte sowie die finanzielle und personelle Ausstattung festlegen. Folglich einige Variantenvorschläge zu den denkbaren Betriebskonzepten;
Kommunaler Betrieb
Ist die Kommune Betreiberin, liegt der Vorteil darin, dass die Maßnahmen in eigener Hand verbleiben. Voraussetzung ist die Gründung einer kommunalen Betreibergesellschaft. Alternativ können aber auch die Stadtwerke diese Aufgabe übernehmen.
Energiegenossenschaft
Die Gründung einer Energiegenossenschaft erlaubt eine stark dezentrale Energieversorgung, denn auch Privathaushalte können sich finanziell beteiligen. Vorteil; die Finanzierung bleibt in der Hand der Bürgerinnen und Bürger. Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen kommen damit der Region zugute und die Akzeptanz in der Bevölkerung steigt.
Contractingmodelle (Energieliefercontracting oder Betreibercontracting)
Die Kommune schließt mehrjährige Verträge über Energiedienstleistungen mit privaten Vertragspartnern ab. Dieses Modell ist besonders attraktiv, wenn einer Kommune Eigenmittel fehlen. Solche Contractoren können sich als professionelle Partner in der Umsetzung komplexer Energielösungen beweisen. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Eine Verlängerung der Verträge ist in der Regel möglich. Die Kommune kann auch die Anlagen zum Sachzeitwert übernehmen. Eine Neuausschreibung der Leistungen ermöglicht ein neues Vertragsmodell mit langfristiger Planung.
Fazit
Auf dem Weg in die Klimaneutralität legt die Stadt mit der kommunalen Wärmeplanung das Fundament für den Umstieg auf Erneuerbare Energien, daher ist die perspektivisch bedeutsame Frage, auf welchem zukünftigen Betreibermodel die Wärmeplanung aufsetzen soll, frühzeitig zu klären.
Verantwortlicher Fachbereich
Ferner sollte für die weiterführende Wärmeplanung der federführenden relevanten Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung festgelegt werden;
- Die Zuständigkeit wird dem Gebäudemanagement übertragen, mit dem Ziel, eigene Liegenschaften als Vorreiter an den Start zu bringen, um mittelfristig im kommunalen Gebäudebestand klimaneutral zu werden.
- Unter „Klimaschutz“ wird die verantwortliche Zuständigkeit dem einzurichtenden Klimaschutzmanagement zugewiesen.
- Ab … übernimmt das zukünftige Kommunalunternehmen der Stadt Füssen die administrative Zuständigkeit für Umsetzungsmaßnahmen im Bereich Wärmeplanung.
Fazit
Innerhalb der Verwaltung berührt die zukünftige kommunale Wärmeplanung die Tätigkeitsbereiche einer Vielzahl an Fachbereichen wie bspw. Gebäude-/Immobilienmanagement, Stadtplanung usw. Wer auch immer die Federführung zur kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Kommune innehat; eine Klärung darüber sollte frühzeitig erfolgen. Da die Wärmeplanung als stetiger Prozess zu sehen ist, die nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist, bedarf es fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure innerhalb der Verwaltung.
Fiktives Rechenbeispiel zum stadteigenen Nahwärmenetz
Investiert die Stadt Füssen rd. 4 Mill. Euro in ein stadteigenes Nahwärmenetz im Bereich Seilerstraße-Rathaus, mit Anschluss der anliegenden städtischen Liegenschaften, ergeben sich unter anderem folgende fiktive Orientierungspunkte;
Jahresverbrauch
Wärmeverbrauch der städtischen Liegenschaften ca. 3,2 Mio. KW/h im Jahr
(entspricht ca. 400.000 l Heizöl/a)
Angenommener Energiepreis
Heizsystem, zentralen Heizungsanlage, Hackschnitzel ca. 5 Cent/KW (kein Arbeitspreis)
Heizsystem, Erdgas ca. 13 Cent/KW (kein Arbeitspreis)
(Energiepreis ohne Annuität der Investition, Einfluss CO2 Bepreisung, Eigenhackschnitzelanteil, Wartung, etc.)
Förderung Heizzentrale
Investition rd. 4 Mill. Euro
Förderung rd. 40% der förderfähigen Kosten = ca. 1,5 Mill. Euro
Eigenanteil-Investition rd. 2,5 Mill.
Jährliche Einsparung (Vergleich nur mittels Energiepreis)
Innerhalb der Nahwärmetrasse im Bereich Seilerstraße-Rathaus; rd. 250.000 €
Wobei davon auszugehen ist, dass sich der Verbrauchspreis inkl. Steuern u. s. Abgaben bei Gas nur um 10-20% erhöht und sich somit ein Verbrauchspreis zwischen 14-18 Cent pro Kilowattstunde ergibt. Bei einem Nahwärmenetz, das wesentlich mit Hackschnitzeln beheizt wird und durch die Kommune gebaut und betrieben wird, ist mit einem Zuschlag von min. 40% auf den Energiepreis zu rechnen, somit ergibt sich ein Verbrauchspreis von min. 11-14 Cent pro Kilowattstunde. Somit würden sich die finanziellen Einsparungen aber immerhin noch auf ca. 100.000 € belaufen, ohne Abhängigkeiten abzutreten und nahezu unabhängig von den Entwicklungen auf den globalen Märkten zu sein. Sowie erfolgt eine erhebliche Einsparung zur angestrebten Klimaneutralität durch die nachhaltige und erneuerbare Energiequelle Holz.
Da es momentan keine belastbaren Zahlen vorliegen, sind die Angaben als sehr rudimentär zu betrachten!
Betreibermodel
selbständiges Kommunalunternehmen oder kommunale Betreibergesellschaft
Aktuelle Energiepreise
Fazit
Beim einfachen Kostenvergleich von Nahwärme und Gas sind grundlegende Unterschiede zu berücksichtigen. Bei der Nahwärme fallen Investitionskosten neben den einmaligen Anschlusskosten je nach Betreibermodell für die Wärmeübergabestation, Wartung usw. an. Dementsprechend sind dargestellten Ansätze selbstverständlich nur eine Auswahl der vielen Ansätze, wenngleich es sich nur um fiktive Ansätze handelt, gibt es erste Anhaltspunkte.
Ein ins Detail gehender Vergleich ergibt sich aus dem geplanten konkretisierten Schwer-punktprojekt, Nahwärmenetz Seilerstraße-Rathaus, im Rahmen der Ausarbeitung zum kommunalen Energienutzungsplans und ggfls. in der Fortführung zur Machbarkeitsstudie.
Ziel muss es sein, die Anzahl der Nahwärmenetze in den nächsten Jahren sowohl im Neubau-bereich als auch in Bestandsquartieren deutlich zu steigern. Pilotcharakter könnte dabei das Nahwärmenetz Seilerstraße-Rathaus sein, dessen Ergebnis zur Machbarkeitsstudie Ende 2024 vorliegen könnten.
Bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit soll hier ein tragfähiges Betreibermodell entwickelt und umgesetzt werden. Sollte es gelingen, dieses Nahwärmenetz zu etablieren, kann es als „Blaupause“ für weitere Projekte dienen.
Ob die Umsetzung von Energieinvestitionen mit oder ohne Contracting vorteilhaft ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab;
• von der Größe des Projekts
• von vorhandenen Investitionsmitteln und Personalkapazitäten
• vom Know-how des Contractingeber
• von Einkaufskonditionen für Bau-, Planungs- und Energieleistungen (Energieträger)
• …
Da der Arbeitspreis nach derzeitigem Kenntnisstand nur schwer einschätzbar ist, sind folgenden Fix- bzw. Variable Kosten zu beachten;
Fixkosten
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Variable Kosten
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▪ Kapitalkosten
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▪ Brennstoffkosten
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▪ Kosten für Wartung und Instandhaltung
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▪ Strombezugskosten
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▪ Personalkosten
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▪ Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe
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▪ Verwaltung
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▪ Arbeitskapital
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▪ Versicherung
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▪ CO2-Abgabe
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▪ Risiko
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▪ Risiko
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Weiter ist zu bemerken, das im Bereich der variablen Kosten die Brennstoffbezugskosten sehr ins Gewicht fallen. Vorteile des Contractors können hier z.B. im Ausschöpfen von Mengenrabatten bestehen. Vorteil ohne eines Contractors könnte sein, dass das Holz aus kommunalen Wäldern und aus allgemeinen Holz-Rückschnitten genutzt wird, also die Brennstoff-Versorgung zum Großteil mit eigenem Brennholz erfolgt.
Zu bedenken ist auch, der Contractinggeber wird immer an einer möglichst großen Gewinn-abschöpfung interessiert sein, sowie steigt mit einem Contractingmodell prinzipiell das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Contractingnehmer und Contractinggeber.
Abschließend ein Hinweis zum Baugebiet Pitzfeld
Ähnlich verhält es sich für das zukünftige Neubaugebiet Pitzfeld in Weißensee, in einem ersten Schritt, falls ein Nahwärmeversorgung in Form einer „Kalten Nahwärme“ o. ä. angestrebt wird, muss sich die Kommune frühzeitig für ein Betreibermodell entscheiden/empfehlen. Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass die „Kalte Nahwärme“, insbesondere für Neubaugebiete, eine flächendeckende und vor allem eine effiziente Wärmeversorgungsvariante darstellt. Daher sollte beizeiten geprüft werden, um etwaige Bedarfsvoraussetzungen frühzeitig in die Konzeptfindung zu integrieren (Standort Heizzentrale usw.), welche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien für das Neubaugebiet Pitzfeld am besten umzusetzen ist.