Aufstellung/Errichtung von weiteren Trinkbrunnen; Finale Standort- und Modellauswahl zweier Trinkbrunnen im Rahmen des Sonderprogrammes "Kommunale Trinkbrunnen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Der Bundesrat hat am 16.12.2022 einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt. Mit den Änderungen werden Vorgaben aus der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABI.L 435 vom 23.12.2020, S.1) umgesetzt.

Wasserhaushaltsgesetz: § 50 Öffentliche Wasserversorgung: Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. 
Hierzu gehört auch, das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4. RZWas 2021 ins Leben gerufen.  
Das Programm trat zum 01.06.2021 in Kraft und gilt vorläufig bis 31.12.2023.

Zweck des Sonderprogramms ist es, Trinkwasser der Bevölkerung durch die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge über das öffentliche Leitungsnetz an öffentlichen Orten zur Verfügung zu stellen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Trinkbrunnen-Projekt. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde gefördert.
Voraussetzungen für das Förderprogramm sind, dass die Brunnen öffentlich zugänglich sein müssen (keine Schulen, Behörden, etc.), die Wasserentnahme kostenlos ist und die Installation einer besonders gestalteten Informationstafel verpflichtend ist.

Der Werkausschuss beschloss bereits am 23.11.2021 die Teilnahme am Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen und befürwortet die Installation von zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich am 06.09.2022 in seiner öffentlichen Sitzung detailliert über verschiedene Standorte, Modelle und Kosten von Trinkbrunnen im Altstadtbereich der Stadt Füssen befasst. Der Ausschuss befürwortet die Standorte Ritterplatz sowie Schrannenplatz.

Am 17.07.2023 erging durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten ein Zuwendungsbescheid, der für die Vorhaben Füssen 01, Sonderprogramm Trinkbrunnen RZWas 2021 bis zu 30.000 € in Aussicht stellt. 

Der ursprünglich angedachte Standort Ritterstraße kann nicht vollzogen werden, da aufgrund der haushaltsrechtlichen Problematik die Platzgestaltung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde 
und daher die Planung nicht vollendet werden konnte.

Nach interner Abstimmung mit dem Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing, dem städtische Bauhof (Winterdienst) sowie der Feuerwehr der Stadt Füssen (Brandschutzgefahr Altstadtbereich) wurde der „Alternativstandort Reichenstraße an der Kneippbüste“ favorisiert. Mit dem zweiten Standort am Schrannenplatz unterstützen alle benannten Beteiligten beide Vorhaben.

Zuwendungsvoraussetzung ist auch, dass in unmittelbarer Umgebung eine Tafel mit Informationen zur Herkunft, Wert und Schutzbedürftigkeit des öffentlichen Leitungswassers zu installieren ist. 
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verweist auf die inhaltliche Botschaft und den Hinweis der Förderung durch das StMUV. Diese Vorgaben sind einzuhalten.

Nach eingehender technischer Prüfung favorisieren die Stadtwerke Füssen folgendes Modell:

Modell TB Stein 2022




Das Modell Stein greift auf eine im kollektiven Gedächtnis verankerte Erfahrung des Menschen zurück, dass nämlich aus Felswänden besonders klares Wasser hervortritt. Auch dieser Trinkbrunnen hat Skulpturcharakter. 

Seine Oberfläche ist poliert, was die Schönheit des Granitgesteins in Verbindung mit Wasser noch erhöht. 


Kurzbeschreibung
  • Granit, poliert
  • Vandalismussicher durch extrem stabile Ausführung
  • Montage auf Edelstahlträgerrahmen auf Magerbeton
  • Timer und Magnetventiltechnik zur Steuerung der Spülintervalle (verhindert Verkeimung) individueller Werbeträger mittels geätztem Schriftzug möglich
  • Betätigung über Sensortaster ohne bewegliche Teile
  • Betrieb ohne Stromanschluss mit Jahresbatterie
  • Abfluss über Gitterrost oder offene Rinne dadurch keine Verstopfung möglich
  • geringer Wasserverbrauch
  • Alle Bauteile haben eine DVGW Zulassung
       
Modell TBs






Das vorgestellte alternative Modell „TBs“ findet durch das Denkmalamt Marktoberdorf keine Zustimmung bzw. wurde bereits in der Vorprüfung im Altstadtbereich als kritisch gesehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung von je einem Trinkbrunnen (Model TB Stein 2022) am Standort ___ und Standort ___.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung von je einem Trinkbrunnen (Model TB Stein 2022) am Standort Schrannenplatz und am Standort Reichenstraße (RubiShop).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.11.2023 08:47 Uhr