Nationales Kulturdenkmal "Ehemalige Klosteranlage St. Mang" in Füssen; Beschluss über Finanzierung der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen im Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat sowie Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss (HFSK) beschäftigten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen der ehemaligen Klosteranlage St. Mang. 

Zuletzt beauftragte der HFSK in seiner Sitzung vom 18.04.2023 die Verwaltung, die für die denkmalschutzfachlichen Voruntersuchungen notwendigen Zuwendungsanträge zu stellen und nach Bewilligung der Zuwendungen die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke so vorzubereiten, dass diese im kommenden Jahr und im Jahr 2025 durchgeführt werden.

Der Antrag auf Förderung aus Städtebaufördermitteln und aus Mitteln der Denkmalpflege wurde bei den zuständigen Behörden gestellt. Im Antrag selbst wird auch immer eine haushaltsrechtliche Stellungnahme, mit Zustimmung zur Leistung des Eigenanteils der Stadt Füssen eingefordert.

Im Förderantrag wird unter Voraussetzung einer höchstmöglichen Förderung von einem Eigenanteil der Stadt Füssen i. H. v. ca. 141.000 EUR ausgegangen. 

Im Rahmen der Diskussionen zum Haushalt 2023 sowie den Finanzplanungsjahren 2024 ff wurden Mittel für dieses Projekt nicht vorgesehen. Hier erscheint das Projekt lediglich bei Maßnahmen für spätere Jahre (ab 2027). Das Landratsamt sieht aus diesem Grund korrekterweise die Finanzierung für nicht gesichert an, da die Eigenmittel nicht in der Finanzplanung der Stadt Füssen enthalten sind.

Auch im Rahmen der Stabilisierungshilfe war die Anforderung des Finanzministeriums das Volumen des Investitionsprogramms sowie die Eigenanteile zu verringern. Um deshalb die Finanzierung der Voruntersuchung als gesichert ansehen zu können muss der Stadtrat einen Beschluss darüber fassen, dass von Projekten, die sich bislang im Finanzplan 2024-2026 befinden, zugunsten der Maßnahme am ehemaligen Kloster St. Mang, Abstand genommen wird und sich die Eigenfinanzierungsanteile der Stadt Füssen im Finanzplan damit neutral halten. Diese Maßnahme ist dann auch nochmals separat in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts darzustellen. Mit einer Verpflichtung im Rahmen eines Stadtratsbeschlusses könnte die Bearbeitung des Fördermittelantrags bei den Genehmigungsbehörden weiterbearbeitet werden.

Welches Projekt in dieser Größenordnung nun gestrichen werden soll obliegt dem Stadtrat. Der Sitzungsladung wird hierzu das im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossene Investitionsprogramm beigefügt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchung des nationalen Kulturdenkmals „Ehemalige Klosteranlage St. Mang“ vom bisher in der Finanzplanung vorgesehenen Projekt Spielplatzkonzept im Finanzplanungsjahr 2024 in Höhe von 150.000 EUR Abstand zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt dies im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der denkmalschutzfachlichen Voruntersuchung des nationalen Kulturdenkmals „Ehemalige Klosteranlage St. Mang“ vom bisher in der Finanzplanung vorgesehenen Projekt Spielplatzkonzept im Finanzplanungsjahr 2024 in Höhe von 150.000 EUR Abstand zu nehmen. Die Verwaltung wird beauftragt dies im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:47 Uhr