Kommunale Wärmeplanung Füssen Fortschreibung des Energienutzungsplans (ENP)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.10.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 16.08. 2023 ist die Stadt Füssen verpflichtet, bis Mitte 2028 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) vorzulegen. 
Damit die Wärme- und Kälteplanung funktioniert und die neuen Gesetzesanforderungen erfüllt werden können, ist die Fortschreibung des Energienutzungsplans unerlässlich.

Energienutzungsplan
Da die Verwaltung selbst weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, die vorbeschriebene Planungsaufgabe selbst zu bearbeiten, wurde Mitte 2023 mit dem Institut für Energietechnik ein externer Dienstleister mit der Ausarbeitung des Energienutzungsplans beauftragt.
Der gesamte Planungsprozess wird derzeit in enger Abstimmung mit der Verwaltung durchgeführt.
Mit der Erstellung des Energienutzungsplans wird in der Stadt Füssen erstmals ab Mitte 2023 zielgerichtet die Energieinfrastruktur- und Bilanzdaten aufgenommen und räumlich verknüpft. Zudem werden die Potenziale in den Bereichen Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien aufgezeigt und verortet. Mit einer vollständigen Fertigstellung des kommunalen Energienutzungsplans ist Mitte 2024 zu rechnen.

Wärmeplanung
Die Erstellung des kommunalen Kälte- und Wärmeplans erfolgt auf dem jeweils aktuellen Kenntnisstand zu den Rahmenbedingungen des Energienutzungsplans. 
Im Laufe der Jahre wird somit der Transformationspfad mit den notwendigen Schritten zur Zielerreichung der Energiewende immer weiter zu konkretisieren sein.

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer 
Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen.
Unter anderem erhält bspw. die kommunale Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.

Es wird dann auch zu entscheiden sein, inwieweit die Stadt Füssen bzw. die Stadtwerke eine operative Rolle beim Bau und Betrieb von Nahwärmenetzen übernehmen wollen und können. Andererseits bietet die Kommunale Wärmeplanung aber auch die Chance, mögliche Geschäftsfelder für private Netzbetreiber sichtbar zu machen.

Fortschreibung zum Wärmeplan
Bei der Fortschreibung des Energienutzungsplans hin zum Kälte- und Wärmeplan sollen aus Sicht der Verwaltung vorrangig folgende Bereiche bearbeitet werden, die sich im Wesentlichen wie folgt skizzieren;

- Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung,

- Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen
  erneuerbarer Energien,

- Strategie und Maßnahmenkatalog,

- Beteiligung von Verwaltungseinheiten und allen weiteren relevanten Akteuren,

- Verstetigungsstrategie,

- Verstetigungsstrategie,

- Kommunikationsstrategie,

- Endredaktion und Druck des kommunalen Wärmeplans,

- Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung,
aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Energienutzungsplans.

Kosten
Nach derzeitigem Richtpreisangebot wird von Kosten für die externe Dienstleistung von rd. 140.000 € ausgegangen (ohne Förderung). Zusätzlich sind ca. 5.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Ausgaben vorzusehen. Im konkreten Fall ergeben sich Gesamtkosten für die kommunale Wärmeplanung i.H. von rd. 145.000 EUR (Eigenanteil bei 100 % FQ -> 0,00 Euro).

Förderung Wärmeplanung
Momentan besteht noch die Chance, über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) 60%-100% der Kosten einer solchen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gefördert zu bekommen. Gefördert wird die Erstellung durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Der Bewilligungszeitraum durch den Projektträger ZUG liegt aktuell bei ca. 8 bis 10 Monaten bei der Förderung über die Kommunalrichtlinie. 

Aufgrund des Windhundprinzips „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ muss ein Antrag so schnell wie möglich erfolgen!


Hier ein Auszug aus den Förderrichtlinien der Kommunalrichtlinie

  • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

  • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.

  • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Anmerkung Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister
Nach aktuellen Informationen reichen sehr viele Kommunen Anträge auf die o.g. Förderung beim Projektträger ZUG ein. Dies führt zu entsprechend längeren Prüfzeiten. Damit steigt auch das Risiko, dass eine Bewilligung der Förderung nicht mehr rechtzeitig erfolgt, bevor eine gesetzliche Frist greift, zudem sind die Fördermittel nur begrenzt verfügbar. 

Dieser Umstand macht diese Eilentscheidung notwendig, daher wurde aufgrund der Dringlichkeit der Förderantrag bereits im auf dem Wege einer Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister beantragt.

Geplanter Terminplan
Aufgrund von Prüfzeiten beim Projektträger, die aktuell mit einer Vorlaufzeit von mindestens 8 Monaten angegeben werden, könnte die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für das Stadtgebiet Füssen ab Mitte/Ende 2024 beginnen. Sobald eine gesetzliche Pflicht durch Bund bzw. Land greift, ist voraussichtlich keine Förderung über die KRL - 4.1.11 für die kWP mehr möglich.

Nächste Schritte

2023
- Bewerbung bei der Bundesgesellschaft ZUG (Projektträger) um Fördermittel aus dem
  Programm „4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Nationalen
  Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Ausarbeitung des Energienutzungsplans
2024
- Fertigstellung des Energienutzungsplans (Mitte 2024)
- Fertigstellung erster Sanierungsfahrpläne für kommunale Gebäude und der Vorstudien zu
  möglichen Nahwärmenetzen (Mitte 2024)
- ggf. Weiterführung von Schwerpunktprojekten, bspw. Aufbau eines Nahwärmenetzes
- Vorbehaltlich der Förderzusage, Ausschreibung der externen Dienstleistung für die kommunale
   Wärmeplanung (Mitte 2024)

Personelle Kapazität
Derzeit werden die Themen bezüglich des Energienutzungsplans und Wärmplanung notdürftig im Zuständigkeitsbereich des technischen Bauamts abgewickelt.
Ergänzend zu der laufenden Weiterentwicklung und Fortschreibung zur Wärmplanung sind die künftig anstehenden Entwicklungsarbeiten mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu bewältigen. Zudem ist aufgrund verschiedener Entwicklungen (u.a. Verschärfung gesetzlicher Regelungen, komplexere Verfahren bei Ausschreibungen) die Arbeitsbelastung im Bereich des technischen Bauamts signifikant angestiegen, sodass zu überlegen ist, dass für das bestehende Aufgabenspektrum eine weitere Stelle geschaffen wird oder die Schnittstellenposition in einem anderen Fachbereich eigegliedert wird.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Fortschreibung des Energienutzungsplans in die Wege zu leiten und die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung vorzubereiten sowie einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2024/25 vorgemerkt werden.

  1. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die notwendige externe Dienstleistung auszuschreiben.

  1. Die Eilentscheidung mit Datum vom 27.09.2023 des Bürgermeisters hinsichtlich der vorzeitigen Förderantragsstellung wird nachträglich genehmigt.

  1. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der
Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Stadt Füssen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm führt aus, dass je früher eine Gemeinde den Energienutzungsplan fertig habe, desto früher müssen die Hauseigentümer ihre Heizungen umrüsten. 

Dem widerspricht Andreas Eggensberger, wenn die Stadt sage, sie stellt einen Energienutzungsplan auf, dann können die Bürger schieben. 

Dr. Martin Metzger berichtet über gute Lösungen im Bereich Energienutzungsplan und Wärmeplanung. Hierzu jedoch brauche man allerdings die kommunale Wärmeplanung. 

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Fortschreibung des Energienutzungsplans in die Wege zu leiten und die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung vorzubereiten sowie einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2024/25 vorgemerkt werden.

  1. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die notwendige externe Dienstleistung auszuschreiben.

  1. Die Eilentscheidung mit Datum vom 27.09.2023 des Bürgermeisters hinsichtlich der vorzeitigen Förderantragsstellung wird nachträglich genehmigt.

  1. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Stadt Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:44 Uhr