Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
4In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten in der städtischen Obdachlosenunterkunft „Am Stieranger 5“ zum Abschluss gebracht. Im Innenbereich sind neben den beiden Dusch- und Toilettenräumen im Erdgeschoß und Obergeschoß nunmehr auch 19 von 22 Zimmer komplett saniert und alle 22 Zimmer mit einer Zentralheizung ausgestattet.
Im Erdgeschoß und Obergeschoß befinden sich jeweils 11 Zimmer mit einer Gesamtfläche von 277 qm. Darüber hinaus wurde im Erdgeschoß ein 10,34 qm großer Gemeinschaftsraum geschaffen, in dem auch eine Gemeinschaftsküche eingerichtet wurde.
Von den 22 Zimmern sind z.Zt. 11 Zimmer belegt; 9 Zimmer sind noch frei. 2 Zimmer mit einer Größe von jeweils 7,59 qm stehen ausnahmslos für Durchreisende zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 14 Kellerräume zur Verfügung (belegt sind aktuell 10 Kellerräume).
Zu den Zimmergrößen:
4 Zimmer mit jeweils 7,59 qm
8 Zimmer mit jeweils 10,34 qm
5 Zimmer mit jeweils 12,43 qm
4 Zimmer mit jeweils 20,02 qm
1 Zimmer mit 22,77 qm
Da die Qualität der Wohnunterkunft durch die Sanierung und den neu eingerichteten Gemeinschaftsraum erheblich verbessert wurde (inkl. des Einbaus von Zentralheizungen), schlägt die Verwaltung eine deutliche Erhöhung der seit dem 01.08.2017 geltenden Monatsgebühr von 3,90 € pro Quadratmeter vor. In diesem Betrag sind auch die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Hausmeister und Reinigung enthalten sowie aktuell jeweils 1 Kellerraum für 10 Bewohner; darin nicht enthalten sind die Stromkosten, für die die Bewohner separat aufkommen müssen.
Gegenüberstellung Einnahmen Monatsgebühren nach dem jetzigen Belegungsstand (11 Zimmer) mit den Betriebskosten 2021:
Zimmergröße
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Seit 01.08.2017
3,90 €/qm
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6,00 €/qm
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8,00 €/qm
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10,00 €/qm
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11,00 €/qm
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12,00 €/qm
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1 x 7,59 qm
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29,60 €
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45,54 €
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60,72 €
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75,90 €
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83,49 €
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91,08 €
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4 x 10,34 qm
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161,30 €
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248,16 €
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330,88 €
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413,60 €
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454,96 €
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496,32 €
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3 x 12,43 qm
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145,43 €
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223,74 €
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298,32 €
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372,90 €
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410,19 €
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447,48 €
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3 x 20,02 qm
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234,23 €
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360,36 €
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480,48 €
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600,60 €
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660,66 €
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720,72 €
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Summe Monat
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570,56 €
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877,80 €
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1.170,40 €
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1.463,00 €
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1.609,33 €
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1.755,60 €
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Summe Jahr
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6.846,72 €
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10.533,60 €
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14.044,80 €
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17.556,00 €
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19.311,60 €
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21.067,20 €
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Betriebskosten
2021
Stadt Füssen
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15.300,00 €
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Vergleich mit den Obdachlosengebührensatzungen anderer Städte:
In anderen Städten gibt es große Unterschiede bei den Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte. So werden wie bei der Stadt Füssen pro Quadratmeter monatliche Pauschalgebühren ohne Nebenkosten verlangt, aber auch Monatsgebühren zzgl. weiterer Nebenkosten. Nicht bekannt ist jedoch der Zustand der Obdachlosenunterkünfte.
Zimmer:
Stadt
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Gebühr pro Monat / qm
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zzgl. Nebenkosten pro Monat
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Stadt Kaiserslautern
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2,55 €
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Inklusive
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Stadt Memmingen
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4,50 €
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Zzgl. Heizung
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Stadt Sonthofen
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4,80 €
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2,50 € / qm
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Stadt Immenstadt
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5,35 €
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Pauschalbetrag
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Stadt Nürnberg
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5,40 €
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1,75 € / qm
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Stadt Kaufbeuren
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5,50 €
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75,00 €
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Stadt Oberhausen
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5,95 €
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Inklusive
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Stadt Friedrichshafen
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7,86 €
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3,66 € / qm
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Stadt Dachau
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8,00 €
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Inklusive
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Stadt Hameln
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8,00 €
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Inklusive
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Stadt Augsburg
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10,40 €
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Inklusive
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Stadt Quedlinburg
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11,93 €
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Inklusive
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Stadt Konstanz
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12,00 €
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Inklusive
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Stadt Kempten
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64,00 € pro Monat
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106,00 €
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Wohnung:
Stadt
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Gebühr pro Monat
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zzgl. Nebenkosten pro Monat
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Stadt Hannover
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411,00 €
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Inklusive
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Stadt Aschaffenburg
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417,00 €
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80,00 €
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Stadt Grafing
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530,00 €
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140,00 €
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Aufgrund der Haushaltssituation und des der Stadt Füssen auferlegten Haushaltskonsolidierungskonzepts schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung auf monatlich 8,- € pro Quadratmeter vor.
Hierfür ist die Obdachlosengebührensatzung vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 30.05.2017 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:
„Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme
der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen
(Obdachlosengebührensatzung)
Vom XX.XX.2023
Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Füssen folgende Satzung:
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen vom 05.02.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.05.2017, wird wie folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebühren
Für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ beträgt die monatliche Gebühr 6,00 €/qm.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. April 2023 in Kraft.
Füssen, den xx.xx.2023
STADT FÜSSEN
Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“
Beschlussvorschlag
- Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 8,00 € pro Quadratmeter festzusetzen:
- Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.
Diskussionsverlauf
Markus Gmeiner beantwortet einige Fragen aus der Mitte des Stadtrates.
Ilona Deckwerth weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe handelt. Der Vorschlag würde 7.200,00 € regenerieren. Sie schäme sich, von Menschen, die nichts haben, so viel mehr zu verlangen.
Nikolaus Schulte ist auch der Ansicht, dass hier etwas gemacht werden müsse, aber müssen es unbedingt 8,00 € sein, er könnte sich auch mit 6,00 € anfreunden.
Barbara Henle stimmt den Ausführungen von Nikolaus Schulte zu.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt daraufhin vor den Quadratmeterpreis auf 6,00 € (warm) festzulegen.
Beschluss
- Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen:
- Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.10.2024 16:27 Uhr