Wirtschaftliche Situation und weiteres Vorgehen bezüglich der Bewirtschaftung (Verlängerung der bestehenden Verträge mit dem Landkreis und den Entsorgern)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.05.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Aufstellung des diesjährigen Haushaltsplans wurden sowohl im Konsolidierungskonzept als auch im Vorbericht zum Haushaltsplan insbesondere auch die defizitären, freiwilligen Einrichtungen der Stadt beleuchtet. Dazu gehört insbesondere auch die Grüngutannahmestelle in Ehrwang. Dies vor allem auch deshalb, weil für die Abfallentsorgung eigentlich der Landkreis Ostallgäu und nicht die Stadt Füssen zuständig ist. Allerdings hat sich die Stadt Füssen die Grüngutentsorgung auf eigenen Antrag als eigene Aufgabe angeeignet. Dazu hat der Landkreis durch gesonderte Rechtsverordnung die Ermächtigung geschaffen, damit die Stadt Füssen diese Aufgabe übernehmen könne. Auf die 
die bisherigen Beratungen sowohl im Stadtrat (insbesondere am 23. Februar 2021) als auch im damaligen Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 15. Oktober 2019 und der Stadtratssitzung am 21. März 2021 wird verwiesen.

Der Grad der Kostendeckung hat sich in dieser Einrichtung in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:


Im Haushaltsansatz für 2023 zeigt sich innerhalb der Einrichtung bei den Einnahmen und Ausgabe folgendes Bild:




Die aktuelle Vereinbarung zum Betrieb der Grüngutannahmestelle mit dem Landkreis Ostallgäu läuft aktuell noch bis zum 31. Dezember 2023. Danach verlängert sich die Vereinbarung nochmals um 2 Jahre, wenn diese nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre, d.h., dass die Stadt die Grüngutsammelstelle auf jeden Fall bis 31.12.2025 betreiben muss.

Im Weiteren bestehen dort Verträge mit KSK (Käßmeyer) und Demmel (Entsorgung/Verwertung) jeweils bis zum 31. Dezember 2025. Kündigungsmöglichkeit besteht jährlich. D.h. falls 2023 noch eine Partei kündigt, ist das Vertragsende 31.12.2024

An diese Termine gekoppelt sind auch die Aufträge für die in der Grüngutannahmestelle tätigen Unternehmen. 

Im März 2023 wurde das vergangene Jahr mit dem Landkreis wie folgt abgerechnet:

Bezeichnung
Gesamt in Euro
Anmerkungen
Gesamtkosten der Einrichtung in 2022
203.800 Euro

Grüngutmengen gewerblich über 1 cbm
39.117,50 Euro
1.059,10 cbm
Grüngutmengen privat über 1 cbm
13.153,75 Euro

Grüngutmengen Stadt Füssen
34.283,49 Euro 
450 cbm
Grüngutmengen bis 1 cbm
88.832,44 Euro
1.166,00 cbm
Unterdeckung
28.412,83 Euro


Beschlussvorschlag

Die Stadt Füssen hält an dem Betrieb der Grüngutannahmestelle Ehrwang für die Privatanlieferung und die Anlieferung von gewerblichem Grüngut fest. Mit dem Landkreis ist die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung über den Betrieb dieser Einrichtung zu verhandeln. Im Übrigen sind die Vereinbarungen mit den Dienstleistern entsprechend neu zu vergeben bzw. zu verlängern.

Diskussionsverlauf

Hans-Jörg Adam spricht die Überdeckung im Jahr 2018 an und warum ab dem Jahr 2021 ein Defizit zu verzeichnen ist. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass Verwaltungskosten vorher nie verrechnet wurden. Die habe man jetzt rückwirkend bis 2021 gemacht.

Beschluss

Die Stadt Füssen hält an dem Betrieb der Grüngutannahmestelle Ehrwang für die Privatanlieferung und die Anlieferung von gewerblichem Grüngut fest. Mit dem Landkreis ist die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung über den Betrieb dieser Einrichtung zu verhandeln. Im Übrigen sind die Vereinbarungen mit den Dienstleistern entsprechend neu zu vergeben bzw. zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 16:35 Uhr