Vollzug der Geschäftsordnung des Stadtrats Füssen;
Eingaben eines Füssener Bürgers nach § 18 Abs. 2 GeschO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein Füssener Bürger hat aufgrund der Haushaltslage der Stadt Füssen zwei Eingaben eingereicht; diese Eingaben sind nach § 18 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats Füssen dem Stadtrat oder dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorzulegen.
Es werden folgende zwei Änderungen in § 2 der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen vorgeschlagen:
- Tägliche Gebührenpflicht von 08.00 – 19.00 Uhr auf den Innenstadtparkplätzen (und nicht mehr nur von Montag bis Freitag von 08.00 – 19.00 Uhr und am Samstag von 08.00 – 13.00 Uhr)
Wegfall der sog. „Semmeltaste“ auf den Innenstadtparkplätzen (gebührenfrei die erste halbe Stunde)
Da der Stadtrat erst in seiner Sitzung am 27. September 2022 eine neue Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung) beschlossen hat (mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 und einer deutlichen Erhöhung der Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet), wird vorgeschlagen, die Eingaben des Füssener Bürgers zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und erst mit der nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung darüber zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Die beiden Eingaben des Füssener Bürgers werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt und bis zur nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung zurückgestellt.
Beschluss
Die beiden Eingaben des Füssener Bürgers werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt und bis zur nächsten Änderung der Parkgebührenverordnung zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 16:52 Uhr