Abbruch best. Dachstuhl, Ausbau Dachgeschoss zu einer Wohnung, Sägmüllerweg 1, Fl.Nr. 1518/3, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 04./16.01.2023.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für das 1966 genehmigte Zweifamilienhaus erteilte das LRA OAL 2007 eine Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von zwei Giebeln und dem Einbau einer dritten Wohnung. Ein Bau ist aber nicht erfolgt. Im Verfahren wies die Stadt Füssen bereits auf die Außenbereichslage und den rechtlichen Konflikt mit den öffentlichen Belangen hin. Mit Beschluss vom 06.07.2007 erteilte der Ausschuss dennoch das kommunale Einvernehmen. 

Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung wurde seitens des LRAes 2011 ebenfalls positiv entschieden.

2022 wurde ein neuer Antrag gestellt, zumal die vorherige Genehmigung nicht weiter verlängert wurde und abgelaufen ist. Dieser Antrag wurde vom LRA unter Verweis auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange (Flächennutzungsplan und Splittersiedlung) abgelehnt. 

Mit dem aktuellen Antrag werden die Maße des Gebäudes aus dem 2007 mit ebenfalls dritter Wohnung eingereichten und genehmigten Bauantrag eingehalten. Dies spricht für die erneute Erteilung der Genehmigung, anderenfalls wäre der Bescheid aus 2007 nachträglich als Fehlentscheidung einzustufen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.02.2023: Nach vorläufiger Einschätzung entspricht die neu eingereichte Planung nun dem Antrag aus 2007, womit die erneute Erteilung der Genehmigung möglich erscheint.

Stellplätze können zahlenmäßig ausreichend nachgewiesen werden. Ein Stellplatzplan wurde nicht eingereicht; es handle sich um bereits im Bestand vorhandene Flächen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 10:29 Uhr