Nutzungsänderung des Ladens mit ehemaliger Werkstatt zu Café / Imbiss mit Verkaufsbereich, Lechhalde 2, 2 1/2, Fl.Nr. 246 und 247, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 5.2.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.01.2023.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Denkmalschutz
Das Gebäude liegt innerhalb des Ensembles Altstadt Füssen. Es ist zudem in der Denkmalliste als Einzeldenkmal geführt. Veränderungen an der Außenhülle des Gebäudes oder der inneren Raumstruktur sind im Plan nicht dargestellt. Anhaltspunkte für Abweichungen von der Baugestaltungssatzung sind weder gegeben noch wird dies beantragt. 

Art der baulichen Nutzung 
Das Vorhaben ist nach der Art der Nutzung im unbeplanten Mischgebiet allgemein zulässig.

Die gastronomische Nutzung soll sich lt. Antrag auf einen 17 qm großen Teil des an der Lechhalde gelegenen Raums beschränken. 14 qm sind als Verkaufsraum angegeben, sowie der auch über den westlichen Eingang erreichbare Raum mit ca. 23 qm.

Stellplatznachweis
Nach der im Plan eingetragenen Differenzierung der Nutzflächen und dem im Verhältnis sehr großen Maß an stellplatzbedarfsneutralen Flächen ergibt sich im Verhältnis zu den anrechenbaren Altbestandsstellplätzen (2,6 = rechnerisch 3) kein zusätzlich nachzuweisender Mehrbedarf. 

Werbeanlagen
sind nicht Gegenstand des Antrages und sind später separat zu beantragen.

Sanierungsgebiet Altstadt
Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.02.2023: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der Aufteilung in Verkaufsraum und Gastronomie genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 10:29 Uhr