Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Pilgerschrofenweg 14, Fl.Nr. 1655/3 und 1658, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 5.2.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.01.2023.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bauleitplanung
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung Pilgerschrofenweg Ost, zweite Änderung. Die Änderung der Satzung und das Vorhaben wurden aufeinander abgestimmt. 

Beantragte Befreiungen
In den meisten Fällen werden anthrazitfarbene Dachziegel beantragt, wenn der Bau im Zusammenhang mit einer großflächigen PV-Anlage erfolgen soll. Dazu liegt hier keine Angabe vor. Die im Plan dargestellte Optik des Neubaus ist farblich gut aufeinander abgestimmt, was für die Abweichung spricht. Zwingend notwendig erscheint sie dennoch nicht, weil eine gute Gesamtgestaltung auch mit roten Dachziegeln erreichbar ist. 

Die vorgegebene Höhe lt. Satzung stammt noch aus der Ursprungsfassung. In den neueren Baugebieten O 53, O 65 und O 75 wäre die geplante Höhenlage unter Berücksichtigung der dort durchgeführten detaillierten hydrologischen Untersuchungen als ausreichend hochwassersicher einzustufen. Tatsächlich liegen diese Baugebiete mehr als 420 m flussabwärts. Ob diese Distanz im Hinblick auf das zu berücksichtigende Wasserspiegelgefälle die damals festgesetzte Höhe weiterhin rechtfertigt werden abschließend die Fachbehörden zu beurteilen haben. 

Eingrünung
Eine satzungskonforme Begrünung ist erforderlich; ein Freiflächengestaltungsplan wurde angefordert. Das südliche Grundstück Fl.Nr. 1658 soll Teil des Baugrundstücks werden. Eine Verschmelzung sollte dann vorgenommen werden. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.02.2023: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung genehmigungsfähig sein. Dunkle Dacheindeckungen sind in der Nähe vorhanden. Die abweichende Höhenlage ist von der zuständigen Wasserrechtsbehörde zu beurteilen. 

Ein Außenanlageplan mit Besucherstellplatz wurde nachgereicht. Lt. LRA wird trotz der Nähe zum Nachbarhaus von der Zulässigkeit auszugehen sein, nachdem es sich um keinen Stellplatz für eine gewerbliche Nutzung handelt (Nutzungszeiten).


Christoph Weisenbach erkundigt sich, ob das Grundstück nicht verschmolzen werden muss.

Armin Angeringer stimmt dem zu. Das ist auch antragstellerseitig so geplant.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Befreiungen zu der Dacheindeckung und der Höhenlage des Gebäudes mit dem angegebenen Maß. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Befreiungen zu der Dacheindeckung und der Höhenlage des Gebäudes mit dem angegebenen Maß. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 10:29 Uhr