Widmung Eigentümerweg Höhenstraße im Bereich der Fachklinik Enzensberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die innere Erschließung des Areals der Fachklinik Enzensberg befindet sich auf privaten Grundstücken der Klinikgesellschaft. Das Areal ist in eine größere Zahl von Grundstücken aufgeteilt. Nur ein Teil der Flächen grenzt an die Höhenstraße an und ist insoweit baurechtlich erschlossen. Um diese rechtliche Erschließung auch für den zurückliegenden Teil der ehemaligen Tennishallen sicherzustellen, wo bauliche Veränderungen vorgesehen sind, bedarf es einer Widmung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als öffentliche Verkehrsfläche.

In Frage kommt (nur) eine Widmung als Eigentümerweg. 

Eigentümerwege nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG sind Straßen, die von den Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören. Träger der Straßenbaulast für Eigentümerwege sind die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Der Stadt Füssen entstehen mit der Widmung daher keine Kosten. 

Ein entsprechender Antrag zur Widmung liegt vor. 

Andreas Eggensberger erkundigt sich nach dem Unterschied zum jetzigen Zeitpunkt und ob sich durch die Widmung verkehrstechnisch etwas ändert. 

Armin Angeringer berichtet, dass durch die Widmung die hinterliegenden Grundstücke als erschlossen gelten und es zukünftig bei Änderungen des Weges der Zustimmung der Gemeinde bedarf. Verkehrstechnisch wird sich nichts ändern, die Stadt wird keine Änderungen an Beschilderungen vornehmen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, dass das Eigentum bei der Klinik bleibt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung der im beigefügten Plan eingezeichneten Flächen als Eigentümerweg gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Widmung der im beigefügten Plan eingezeichneten Flächen als Eigentümerweg gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 10:29 Uhr