Ausbau Dachgeschoss zu Wohnzwecken, Theresienstraße 15, Fl.Nr. 1613/4, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 06.02.2023, weitere Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Mit dem DG-Ausbau entsteht keine zusätzliche Wohnung, sondern zusätzliche Wohnräume für die nur ca. 50 qm große Wohnung im 2. OG. Ein Stellplatznachweis ist damit nicht erforderlich. 

Die Belichtung des DG soll über die bestehende Gaube und über zusätzliche Dachflächenfenster erfolgen. Das Gebäude ist weder als Einzeldenkmal eingetragen noch liegt es innerhalb eines Ensembles.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.03.2023:
Das Vorhaben ist nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig. Soweit dies aus dem aktuellen Stand der Prüfung ersichtlich ist, ist der Ausbau nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Bst. c BayBO sogar verfahrensfrei (Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden). Das Landratsamt Ostallgäu wird um dahingehende abschließende Prüfung gebeten.

Vor dem Bekanntgeben der neuen Baugestaltungssatzung beschränkt sich das Verfahren dann ggf. auf die nach alter Fassung zu befürwortende Abweichung des neuen Dachflächenfensters mit ca. 0,7 qm statt 0,6 qm und die Kombination mit einer Gaube.  
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet vor der Bekanntgabe der neuen Baugestaltungssatzung die nach alter Fassung zu befürwortende Abweichung des neuen Dachflächenfensters mit ca. 0,7 qm statt 0,6 qm und die Kombination mit einer Gaube. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet vor der Bekanntgabe der neuen Baugestaltungssatzung die nach alter Fassung zu befürwortende Abweichung des neuen Dachflächenfensters mit ca. 0,7 qm statt 0,6 qm und die Kombination mit einer Gaube. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.04.2023 10:03 Uhr