Nutzungsänderung von einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Kemptener Straße 7, Fl.Nr. 694, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.3.9

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.01.2023, weitere Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Im faktisch vorliegenden Mischgebiet ist die Nutzung nach der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig. 

Nach dem Beherbergungskonzept ist eine Ferienwohnung ungeachtet dessen nicht zu begrüßen, insbesondere, wenn sie dem Wohnungsmarkt eine weitere dauergenutzte Wohnung entzieht. 

Informationen, ob der Antragsteller privatrechtlich befugt ist, eine solche Änderung zu vollziehen, oder ob ggf. eine Teilungserklärung dies ausschließt, ist nicht bekannt. Im Bauantragsverfahren kann dies auch nicht berücksichtigt werden, da die Genehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt wird (Art. 68 Abs. 5 BayBO). Sollte die Befugnis bekanntermaßen nicht vorliegen, könnte das LRA den Antrag aber mangels Sachbescheidungsinteresses zurückweisen. 

Nach vorliegender Erfahrung in anderen Fällen wird das LRA die Genehmigung als möglich einstufen und ein ggf. nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.03.2023: Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig und mit der Ersetzung eines ggf. nicht erteilten Einvernehmens ist zu rechnen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 


Siehe Abstimmungsergebnis: das Vorhaben wurde abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 


Siehe Abstimmungsergebnis: das Vorhaben wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 11.04.2023 10:03 Uhr