Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Schuppens mit Carport – Nebengebäude, Franziskanerplatz 5, Fl.Nr. 282, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.3.10

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Es handelt sich hier um einen denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag. 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Bst a / aa BayBO ist die Anlage baugenehmigungsfrei. Materiell-rechtliche Anforderungen sind trotzdem zu beachten. 

Die geplante PV-Anlage befindet sich nicht nur im Ensemble, sondern auch im Nähebereich zu eingetragenen Einzeldenkmälern, insbesondere der Franziskanerkirche St. Stephan. 
Die Beurteilung der denkmalrechtlichen Verträglichkeit obliegt den Fachbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde beim LRA OAL und das Landesamt für Denkmalpflege). 

Seitens der Stadt Füssen ist die Zulässigkeit im Hinblick auf die Einhaltung der städtischen Baugestaltungssatzung zu prüfen. Nach bisheriger Fassung ist eine Befreiung erforderlich. Nach der als Satzung beschlossenen, aber noch nicht bekannt gemachten Neufassung ist eine Anbringung möglich, wenn sie nicht an einsehbaren Flächen erfolgt. Eine Anbringung an einsehbaren Flächen ist nur möglich, wenn dies mit dem historischen Erscheinungsbild des Denkmals bzw. Ensembles vereinbar ist, bei Einzeldenkmälern davon keine nachteiligen Auswirkungen auf dessen Substanz ausgehen, und insgesamt keine überwiegenden Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen (§ 4 Nr. 4.1.2). 

Anhand der vorgelegten Unterlagen ist dies nur eingeschränkt beurteilbar. Nach weiterer Prüfung sind aus Richtung Süden (vom Lechuferweg) und Osten (aus Richtung Schwangauer Straße) Sichtbezüge gegeben, die sich negativ auf das Stadtbild auswirken können.  

Martin Dopfer erörtert, dass dieses Vorhaben nicht direkt in der Altstadt in der Reichenstraße ist und er deshalb bei diesem Einzelfall zustimmen würde.

Dr. Martin Metzger rät dem Bauherren eine unauffällige Photovoltaik-Anlage zu nehmen.

Dr. Christoph Böhm teilte mit, dass die Photovoltaik gegen die aktuell gültige Gestaltungssatzung spricht und auch gegen die Neufassung, da man die Anlage sieht. Er rät dem Bauherrn wärmeleitende Dachziegel zu verwenden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, dass das kommunale Einvernehmen erst erteilt wird, wenn das Vorhaben denkmalrechtlich als vertretbar eingestuft wird und trägt den Beschlussvorschlag dazu vor.

Beschlussvorschlag

Wie sich aus der weitergehende Prüfung ergeben hat liegen Sichtbezüge aus der Umgebung vor, die mit nachteiligen Auswirkungen auf das denkmalgeschützte Erscheinungsbild verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Nähe zum Einzeldenkmal Franziskanerkirche St. Stephan. 
Das kommunale Einvernehmen wird erteilt, wenn das Vorhaben denkmalrechtlich als vertretbar eingestuft wird.

Beschluss

Wie sich aus der weitergehende Prüfung ergeben hat liegen Sichtbezüge aus der Umgebung vor, die mit nachteiligen Auswirkungen auf das denkmalgeschützte Erscheinungsbild verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Nähe zum Einzeldenkmal Franziskanerkirche St. Stephan. 
Das kommunale Einvernehmen wird erteilt, wenn das Vorhaben denkmalrechtlich als vertretbar eingestuft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.04.2023 10:03 Uhr