Einbau von Büroflächen im OG und einer Bäckerei mit Gastrobereich im EG in das Bestandsgebäude, Neubau einer Garage, Hiebelerstraße 42, Fl.Nr. 1107/16, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.03.2023 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.02.2023, weitere Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt im interkommunalen Gewerbegebiet des Zweckverbandes Allgäuer Land (ZVAL). Der PBUV-Ausschuss ist insoweit nicht für die Entscheidung über das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zuständig, sondern die Verbandsversammlung des ZVAL. Er kann aber einen Empfehlungsbeschluss für den ZVAL fassen und mit seinem Beschluss vorgeben, wie der Erste Bürgermeister als Vorsitzender in der Verbandsversammlung sein Stimmrecht ausüben soll. Der PBUV hat demgegenüber über ortsrechtliche Vorgaben wie der Stellplatzsatzung zu entscheiden.

Nach den Plandarstellungen handelt es sich im EG um einen Betrieb mit Schwerpunkt im gastronomischen Bereich. Nicht zulässig wäre der Schwerpunkt im Bereich der Ladenverkaufsnutzung mit ausgeschlossenen zentrenrelevanten Sortimenten, zu denen Backwaren gehören. Die Büronutzung im OG ist ebenfalls zulässig. 

Im Antrag wurde zunächst eine unzureichende Bedarfszahl für die Gastronomie angesetzt. Nach eigener Berechnung fehlten erst fünf Stellplätze. Der nachgereichte Stellplatznachweis ist nun zahlenmäßig ausreichend.

Ein notwendigerweise beizulegender qualifizierter Freiflächengestaltungsplan lag zunächst nicht vor. In diesem müssen die schon 2021 vom LRA angeordneten Maßnahmen zum Umbau von 14 Stellplätzen mit Rückbau der Asphaltierung dargestellt werden. Ein verbesserter Plan wurde nachgereicht, der aber nach wie vor inhaltliche Defizite aufweist. Nicht planerisch dargestellt sind nach wie vor weitere Vorgaben aus dem Bebauungsplan zur Randeingrünung und die Aufteilung und seitliche Eingrünung größerer Stellplatzreihen nach der Stellplatzsatzung. (Ergänzung wurde angefordert).

Mit den noch anhaltenden Defiziten ist die beantragte Behandlung im Freistellungsverfahren nicht möglich. Es erfolgt eine Überleitung in das Genehmigungsverfahren. 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass alle asphaltierten Stellplätze zurückgebaut werden sollten in wasserdurchlässige Stellplätze, wie es der Bebauungsplan vorschreibt. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass durch die Änderung der Nutzung in diesem Gebäude ein Rückbau der asphaltierten Stellplätze in wasserdurchlässige gefordert werden kann, wo sich bisher genehmigte Containerstandplätze befanden.

Ilona Deckwerth erkundigt sich, ob auch die Barrierefreiheit geprüft wurde.

Armin Angeringer erörtert, dass das Anforderungen aus der Bayerischen Bauordnung sind und somit das Landratsamt zuständig ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Abweichung von der Stellplatzsatzung über das bisher beschlossene Maß hinaus nicht zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit bis zu der Beratung ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorliegt, der die insbesondere Vorgaben der Stellplatzsatzung, die Vorgaben des Bebauungsplanes und die bescheidsmäßigen Regelungen des Landratsamtes erfüllt. 
Die nicht mehr genutzten Containerstandflächen, die zu Stellplätzen umgewandelt werden sind versickerungsfähig umzusetzen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, einer Abweichung von der Stellplatzsatzung über das bisher beschlossene Maß hinaus nicht zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit bis zu der Beratung ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorliegt, der die insbesondere Vorgaben der Stellplatzsatzung, die Vorgaben des Bebauungsplanes und die bescheidsmäßigen Regelungen des Landratsamtes erfüllt. 
Die nicht mehr genutzten Containerstandflächen, die zu Stellplätzen umgewandelt werden sind versickerungsfähig umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:02 Uhr