Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.04.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

  1. Denkmalrechtliche Sondierungsgrabungen auf dem Parkplatz des Krankenhauses:
    Erlaubnis liegt vor; Beginn der Arbeiten am 03.04.2023

  1. Sanierung und Umbau des Wohnhauses Faulenbachgäßchen 7 ½

  • Bauliche Detailänderungen sind mit dem LRA / LfD abgestimmt; 
  • ein Teil davon ist bereits umgesetzt (z. B. Fenstersprossen, Fensterbleche);
  • eine Verschmälerung der Ortgangbleche auf 2 cm erfolgt im Mai;
  • hinsichtlich einer waagrechten oder senkrechten Verschalung der Gauben setzt auch die bisherige Gestaltungssatzung nichts ausdrücklich fest; die Ausführung muss sich nur harmonisch einfügen. Die waagrechte Verschalung passt dahingehend besser zu der nicht beanstandeten waagrechten Verschalung der Nordfassade.
  • Die Blecheindeckung der Gauben harmoniert mit der nicht beanstandeten gleichen Eindeckung der Terrassenüberdachung und anderen Metallbauteilen wie den Stützen an der Terrasse und dem Balkon. Seitens der ausführenden Firma wurde im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Eindeckung der Gauben mit Ziegeln als technisch nicht vertretbar einzustufen ist. 
  • Seitens des LRAes OAL wird der Stadt Füssen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nicht empfohlen. Seitens der Bauherren wurde schlüssig dargelegt, dass nach der Erteilung der Genehmigung versucht wurde, eine Klärung der Änderungen herbeizuführen, was aber nicht zeitnah zustande gekommen ist und witterungsbedingt ein Schließen des Daches notwendig war.  

Dr. Christoph Böhm verweist darauf, dass die Stützen für den Balkon, als auch die Gauben so nicht genehmigt wurden. Seiner Meinung nach müsste ein Abbruch folgen.

Armin Angeringer verweist auf mehrere Punkte, die von seitens des Landratsamtes nicht beanstandet wurden, darunter auch die Stützen und die Gaubenbreite. Somit könnten diese so beibehalten werden. 

Magnus Peresson interessiert nur inwieweit die Ausführung mit der Genehmigung übereinstimmt.  

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass dieser Punkt lediglich dazu dient darüber zu informieren, dass Ende Mai die Handwerker kommen und dies Anfang spätestens Mitte Juni nochmal kontrolliert werden muss.

Magnus Peresson weist daraufhin, dass jeder Handwerker der mit Holz arbeitet, wissen muss, dass man Hölzer eigentlich immer senkrecht verlegen muss, damit das Wasser abläuft. Das tut es bei einer waagerechten Schalung nicht. Zudem passt dies nicht in die Altstadt, so Peresson.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass von der Baubehörde zurückgemeldet worden ist, dass gegen die Gestaltungssatzung nicht verstoßen wurde. Zudem steht in der Baubewilligung drin, verputzt oder mit Holz verkleidet, aber es steht nicht drin ob waagrecht oder senkrecht. 

  1. Eingrünung des Garagenparks an der Kemptener Straße
Lt. Genehmigungsbescheid Fertigstellung erst bis Februar 2024 geboten.



Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

Datenstand vom 13.07.2023 07:35 Uhr