Einbau 3 landw. FeWo in best. Bauernhaus, Einbau Hackschnitzelsilo in best. Halle, Erweiterung Heizraum, Kapellenweg 8, Fl.Nr. 335, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.04.2023 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 30.03.2023.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Ferienwohnungen bestehen nach dem vorliegenden Schriftwechsel offensichtlich schon seit 20 Jahren und die noch notwendige Genehmigung ist erst jetzt aufgefallen. Bauplanungsrechtlich zählen sie im faktischen Dorfgebiet nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 13a der Baunutzungsverordnung zu den allgemein zulässigen Nutzungen. 

Das Beherbergungskonzept sieht Weißensee als Eignungsgebiet vor. Dort zählt Ferien auf dem Bauernhof zu den traditionell wichtigen Funktionen des Nebenerwerbs. Neue Angebote sollen dabei mit Bedacht, nur nach sorgfältiger Prüfung und vorrangig im Bestand realisiert werden. 

Eine Nutzung im Bestand ist gegeben. Neben den drei Ferienwohnungen (OG und DG) bestehen noch zwei weitere Wohnungen (EG und OG). Stellplätze werden ist ausreichender Zahl nachgewiesen. 

Nach außen tritt der nordseitig geplante Heizraumanbau mit Kamin in Erscheinung. Bauplanungsrechtlich steht dem nichts entgegen. Hinsichtlich der Ausführung der Fassade etc. enthält der Antrag nur die Aussage „Mauerwerk“. Der Kamin wird als „massiv“ beschrieben. 

Nachdem mit dem Antrag in der Summe fünf Wohnungen vorhanden sind, sind die Vorgaben der Spielplatzsatzung zu beachten. Auch dazu enthielt der Antrag zunächst noch keine Aussagen.

Am 30.03. und 04.04.2023 wurden angeforderte Unterlagen und Informationen nachgereicht.

Diese belegen die ausreichende Spielplatzgröße und weisen die Stellplätze vollständig innerhalb der schon versiegelten Flächen nach.
Der Heizraum wird verputzt. Der Kamin ist in Edelstahl geplant. Nach der Wohnflächenberechnung beträgt der Anteil der dauergenutzten Wohnfläche 57 % und der Ferienwohnungen 43 %. Bezogen auf die Wohnfläche liegt der Anteil der Ferienwohnungen damit über den in letzten Fällen in Weißensee diskutierten Zielwert. Unter Berücksichtigung der weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gebäude liegt der Wert allerdings deutlich niedriger.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 30.03.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Lage ist dem Außenbereich zuzurechnen. Die Ferienwohnungsnutzung wird dabei noch von der privilegierten Nutzung „mitgezogen“ werden. 
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter verweist auf die zunächst mangelhaft ausgearbeiteten Planunterlagen und bittet die Stellplätze und die Freiflächenplan sofort ordentlich einzuzeichnen, dann tut sich das Bauamt leichter und spart sich wieder eineinhalb Stunden Arbeit für die zusätzliche Bearbeitung.   

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 07:35 Uhr