Neubau eines Ferienhauses mit zwei Nutzungseinheiten, Ziegelbergweg, Fl.Nrn. 2637/2, 2639/1, 2640, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.04.2023 ö beschliessend 3.2.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 27.03.2023.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bei einem ersten Planentwurf war noch eine Abweichung vom Bebauungsplan festzustellen. Es fand eine Überarbeitung statt und die Vorgaben werden nun vollständig erfüllt. 

Die Verschmelzung und Eintragung der Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte befindet sich in der Vorbereitung. Ein Vollzug bis zur Bezugsfertigkeit ist notwendig. Es liegt eine Erklärung vor, dass dies erfüllt wird.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 30.03.2023:
Bei der Frage, ob eine Freistellung möglich ist ist zu bewerten, ob eine Erschließung über gesicherte Rechte ausreichend ist, weil es sich bei einer Ferienhausnutzung nicht um eine Wohnnutzung im rechtlich engeren Sinn handelt, sondern mit ihr ein gewerblicher Charakter verbunden ist. Dennoch spricht die Beschaffenheit des Gebäudes mit ihrer geringen Größe und der Wohnartigkeit für die Abdeckung von gesetzlichen Zweck des Art. 4 Abs. 2 BayBO (Wohnweg geringer Länge ohne straßenrechtliche Widmung), ebenso die Sicherung des Weges über den Bebauungsplan.

Eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist damit vertretbar.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt die Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis.

Datenstand vom 13.07.2023 07:35 Uhr