Aufstellung eines Bebauungsplanes für den südlichen Teilbereich der Augsburger Straße und der Nordseite der Bahnhofstraße zur Regelung der Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 06.12.2022 lag ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Gastraumes in der Augsburger Straße 12 zu einem Ladengeschäft mit Wettannahmestelle vor. Die Erteilung des Einvernehmens wurde einstimmig abgelehnt.
Das LRA OAL teilte mit Schreiben vom 04.04.2023 mit, dass nur Wettvermittlungsstellen als Vergnügungsstätten einzustufen sind und eine reine Wettannahmestelle einen sonstigen Gewerbebetrieb darstellt, der im Mischgebiet allgemein zulässig sei.
Es wird deshalb Gelegenheit zur erneuten Entscheidung bis zum 30.05.2023 geboten. Im Fall der weiteren Versagung werde das kommunale Einvernehmen ersetzt und in der Folge die Genehmigung erteilt.
Aufgrund dieses Zusammenhanges empfiehlt sich die Steuerung über einen einfachen Bebauungsplan, der die Art der baulichen Nutzung insbesondere in den Bereichen der Umgebung regelt, die von nachteiligen Entwicklungen dieser Art gefährdet sind.
Bisher genehmigt bzw. vorhanden sind in der Augsburger Straße bereits eine Spielothek in der Haus Nummer 4 und eine Wettannahmestelle in der Haus Nummer 18.
Der Geltungsbereichsvorschlag berücksichtigt den Umfang anderer Bebauungspläne. Eine Überplanung eines qualifizierten Bebauungsplanes durch einen einfachen Bebauungsplan ist auszuschließen. An der Bahnhofstraße wird der dortige einfache Bebauungsplan A 25 E in einem Teilbereich überlagert, welcher aber keine Regelung zur Art der baulichen Nutzung trifft.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2023: Ob eine reine Wettannahmestelle von einer Regelung in einem aufzustellenden Bebauungsplan rechtlich vertretbar erfasst werden kann muss im Verfahren näher geprüft werden.
Vorschlag Geltungsbereich (blaue Linie)
Beschlussvorschlag
Der PBUV beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den im beigefügten Plan dargestellten Bereich. Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden.
Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der PBUV beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den im beigefügten Plan dargestellten Bereich. Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden.
Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:09 Uhr