Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Einheiten und Tiefgarage, Augsburger Straße, Fl.Nr. 519/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.05.2023 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Zu dem eingereichten Bauantrag hat der PBUV am 06.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Entscheidungsgrundlage war dabei die Erkenntnis, dass hinsichtlich der langen, aber schmalen Zufahrt Bedenken bestehen, die aber seitens des LRAes OAL nicht geteilt werden.

Es liegen nun geänderte Planunterlagen vor. 

Spielplatz
Dieser ist nun in der vorgeschriebenen Größe in den Freiflächenplan eingezeichnet (zwei Teilflächen, Gesamtfläche: 60 qm). Die südliche Teilfläche liegt direkt neben den dortigen Besucherstellplätzen. Der insoweit seitens der Verwaltung als Abtrennung geforderte Zaun zwischen Stellplätzen und Spielplatz wurde eingezeichnet. Zum Schutz der spielenden Kinder vor den Abgasen laufender Motoren rückwärts einparkender Fahrzeuge ist der Zaun in ausreichender Höhe und soweit entsprechend geschlossener Ausführung erforderlich.

Stellplätze
Der Besucherstellplatz neben dem Hauszugang ist mit 2,40 m ausreichend breit. Wie vorgeschlagen wurde der Wandvorsprung verkleinert. Damit ergibt sich eine Durchgangsbreite von 1 m, was noch immer knapp, aber ausreichend ist (Rollstuhlbreite bzw. Kinderwagen oder Durchschieben eines Fahrrads zu dem dahinterliegenden Fahrradraum). 

Abweichungen sind insoweit nicht mehr zu bewilligen. Zu den Details siehe Feststellungen und weitere Unterlagen für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).  

Da das kommunale Einvernehmen im Übrigen bereits erteilt wurde kann die geänderte Planung nun insgesamt befürwortet werden.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2023:
Das Vorhaben ist mit dem vorliegenden Stand grundsätzlich genehmigungsfähig. Auf die Zaunausführung kann in der Stellungnahme der Gemeinde hingewiesen werden. 
Hinsichtlich des zur Aufstellung vorgesehenen einfachen Bebauungsplanes zur Regelung von Vergnügungsstätten etc. soll darauf hingewiesen werden, dass das Vorhaben den Zielen der Planung nicht entgegensteht und einer Ausnahme von der Veränderungssperre zugestimmt wird. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Den Zielen der Planung des zur Aufstellung beschlossenen einfachen Bebauungsplans zur Regelung von Vergnügungsstätten etc. steht das Vorhaben nicht entgegen; einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Den Zielen der Planung des zur Aufstellung beschlossenen einfachen Bebauungsplans zur Regelung von Vergnügungsstätten etc. steht das Vorhaben nicht entgegen; einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 11:09 Uhr