Ausbau Dachgeschoss zu Wohnzwecken, Theresienstraße 17, Fl.Nr. 1613/4, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Antragsbeschreibung:


Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig. Es liegt nicht im Sanierungsgebiet. Das Gebäude ist weder als Einzeldenkmal eingetragen noch liegt es in einem Ensemble. Es liegt im Bereich der noch gültigen Baugestaltungssatzung, jedoch nicht im Geltungsbereich der bereits beschlossenen Neufassung. 

Die beantragte Stellplatzablösung kann zugelassen werden. 
Ablösebetrag: 2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro. 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Wegen der Nähe zu denkmalgeschützten Gebäuden werden die diesbzgl. Fachstellen beteiligt.


Herr Dr. Metzger frägt nach einer richtigen Stellplatzplanung. Herr Angeringer erläutert, dass es zwar eine Einzeichnung vorhandener Stellplätze im Lageplan gibt; dem Bauherrn stehen aber hiervon offensichtlich keine zur Verfügung. Daher wird eine Ablösung beantragt. Diese ist lt. Satzung in allen Stadtgebieten möglich. Aber es ist letztlich eine Ermessensentscheidung, die von den örtlichen Verhältnissen abhängig gemacht werden kann.

Herr Doser verweist auf die Bedeutung der Wohnraumschaffung. Bgm. Eichstetter ist wichtig, sicherzustellen, dass dann keine Ferienwohnung daraus gemacht wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. 
Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauergenutzten Wohnraum handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. 
Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 10.000 Euro = 20.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauergenutzten Wohnraum handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2023 11:38 Uhr