Dachgeschossausbau zur Personalwohnung, Abstimmung ob einer Stellplatzablöse zugestimmt wird, Reichenstraße 11, Fl.Nr. 78, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Lt. Antrag besteht für die Nutzung als Personalwohnung ein Stellplatzmehrbedarf, der abgelöst werden soll. Gemäß der Zweckbestimmung ist dies möglich. Ein entsprechender Vergleichsfall in der Nähe besteht. 

Das Objekt befindet sich im Sanierungsgebiet. Die weiteren Kriterien hinsichtlich der auf 1.000 Euro je Stellplatz reduzierten Ablösesumme werden nach bisherigem Stand der Prüfung erfüllt. 
Tatsächlich handelt es sich um einen nachträglichen Umbau im Bestand, bei dem zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, nachdem sich hier bisher Lagerräume befanden.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Dr. Metzger fragt wo der zweite Fluchtweg sei.
Herr Eggensberger weist darauf hin, dass wenn die Tür nach draußen verschlossen ist, keine Rettung möglich ist. Wenn die Tür seitlich ist, ist in Mitte des Gebäudes eine Rettung nicht möglich. Das Landratsamt muss drauf schauen, dass die Außentreppe realisiert wird. 
Herr Angeringer zeigt auf Plan die neu zu bauende Außentreppe. Lt. früheren genehmigten Plänen besteht eine Wegeverbindung zwischen den Treppen.

Beschlussvorschlag

Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 1.000 Euro = 2.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauernutzbaren Wohnraum für Personal handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Beschluss

Der beantragten Ablösung von Stellplätzen wird zugestimmt (2 Stellplätze à 1.000 Euro = 2.000 Euro), soweit es sich ausschließlich um dauernutzbaren Wohnraum für Personal handelt.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2023 11:38 Uhr