Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in eine Wohnung, Ausweisung von 6 Stellplätzen für insgesamt 3 Wohnungen, Karolingerstraße 1, Fl.Nr. 808/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für die Wohnung im DG sollen zwei Stellplätze zusätzlich nachgewiesen werden. Diese befinden sich in der Nordwestecke des Grundstücks, wo sich bisher ein Nebengebäude befindet. Die übrigen vier Stellplätze liegen auf schon bisher befestigten Flächen und sind als Altbestand einzustufen. 

Die beiden neuen Stellplätze in der Nordwestecke sind nicht ausreichend anfahrbar. Sie sind in der geplanten Lage nicht für einen Nachweis geeignet. Um dies zu beheben könnten sie um 90° gedreht werden. Allerdings würde diese Lage nicht der Stellplatzsatzung entsprechen: 
  • senkrechte Lage ohne Abstand zum Gehweg, auf dem Kinder radeln müssen; 
  • größere Zufahrtsbreite als 6 m auf das Grundstück
Bereits die Altbestandsstellplätze entsprechen hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Mit zwei weiteren Stellplätzen derselben Art verschlechtert sich die Situation weiter und es wird ein Präzedenzfall in dieser Straße geschaffen. 

Optionale Lösungen wären der Nachweis auf einem anderen geeigneten Grundstück oder eine Ablösung.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich einer Abweichung von der Stellplatzsatzung bei Drehung der Stellplätze um 90° grundsätzlich genehmigungsfähig sein.


Der Vorteil der Befürwortung ist die Schaffung einer zusätzlichen Wohnung. Räumliche Alternative wäre allenfalls eine Platzierung an der Südostseite, was aber ebenfalls nicht optimal wäre. 

Dr. Metzger wirft ein, dass die Lösung dem widerspricht, was in den letzten Jahren beschlossen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, zwar das kommunale Einvernehmen zu dem Einbau einer dauergenutzten Wohnung im DG zu erteilen. Nicht befürwortet wird aber eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu der beantragten Lage der beiden Stellplätze in der Nordwestecke. Deren Drehung um 90° wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, zwar das kommunale Einvernehmen zu dem Einbau einer dauergenutzten Wohnung im DG zu erteilen. Nicht befürwortet wird aber eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu der beantragten Lage der beiden Stellplätze in der Nordwestecke. Deren Drehung um 90° wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.07.2023 11:38 Uhr