Zu dem angefragten Neubauprojekt wurde am 07.03.2023 beschlossen, dass aus Sicht der Stadt Füssen die grundsätzliche Bereitschaft besteht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In einem städtebaulichen Vertrag bzw. Durchführungsvertrag sind dabei die Rahmenbedingungen der Wohnnutzung zu regeln (Anteil Mietwohnungen, bezahlbare Preise, Vergabe an einheimische Bewerber, Erstattung gemäß den noch festzulegenden Grundsätzen zur sozialgerechten Bodennutzung u.dgl. soweit rechtlich möglich etc.).
Beraten wurde auch über die Dachform. Es bestand Einigkeit darüber, dass ein viertes Geschoß mit Flachdach ohne gestalterische Gliederung o. ä. nicht in Betracht kommt.
Die Planung wurde daher geändert. Vorgesehen ist nun die vierte Geschoßebene als Mansarddach. Damit tritt das Gebäude nur noch mit drei Normalgeschoßen (= EG, 1. und 2. OG) in Erscheinung. Das 3. OG befindet sich bereits in die Dachfläche eingebunden in der DG-Ebene. Deren dunklere Farbe drückt die Gesamthöhe visuell nach unten. Trotzdem wird die Nutzbarkeit durch die im unteren Teil steile Neigung der Dachflächen nur relativ gering eingeschränkt.
Dieselbe Dachform befindet sich an drei von fünf Häusern an der Nordseite der inneren Kemptener Straße. Sie ist deshalb als in der Umgebung typisch einzustufen und gestalterisch zu befürworten. Die Fortführung dieser Dachform in Richtung Westen über den Morissekreisel hinaus ist in Bezug auf die Stadtentwicklung nicht nachteilig, sondern sie fördert die allgemein zu unterstützende Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in den Dachgeschoßebenen.
Ansätze für eine mögliche Gliederung der Fassaden in den übrigen Ebenen sind eingezeichnet und aus Sicht der Verwaltung zur Weiterverfolgung ebenfalls zu begrüßen.
Im Bereich der Kirchstraße ist die Breite des Dacheinschnitts an der Westseite zu reduzieren; ebenso die Massivität des nördlichen Baukörpers z. B. durch eine Unterbrechung des Dachbereiches mit mittiger Dachterrasse, nachdem die Kirchstraße kleinteiliger strukturiert ist.
Ein Lösungsvorschlag mit horizontaler Gliederung wurde mit folgender Beschreibung nachgereicht:
Es ist vorgesehen den Sockel mit einem fein strukturierten Putz (z.B. Stippputz) in einem leichten Grau von den oberen Geschossen optisch abzusetzen.
Die Trennung der Geschosse zueinander wird durch ein Gurtprofil in weiß welches auch als optische Fensterbank zu den anschließenden Fenstern und Fensterprofilen wirkt.
Die Obergeschosse werden mit einem Glattputz in einem sanft gebrochenen weiß ausgeführt.
Die Dachdeckung des steileren Teils des Dachs kann entweder mit grauen kleinteiligen Dachziegeln erfolgen – oder mit einem Metallwerkstoff – welcher über die Zeit durch die Umwelteinflüsse auch nachdunkelt.
Es wird gebeten, von der Forderung nach einer Unterbrechung des Dachbereiches nach Möglichkeit abzusehen, zumal das Treppenhaus und der Aufzug mittig im Gebäude vorgesehen sind und dies eine Reduzierung der Wohnflächen zum Ergebnis hat. Die oberen Wohnungen müssten ggf. als Maisonettewohnungen konzipiert werden; aus Sicht der Verwaltung wäre dies ohne weiteres andenkbar.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023: Ein Mansarddach wird eine weiterzuverfolgende Lösung sein können.
Zu den Abstandsflächen erfolgte am 30.05.2023 die Klarstellung, dass diese eingehalten werden können. Eine Einhaltung zu den Außenseiten ist erforderlich.
Herr Angeringer erläutert die Reduzierung der Breite des Einschnitts des Dachs wird anhand der Ansichtspläne mit Vorschlag zur Änderung.
Dr. Böhm fragt nach der Südansicht: Wenn man von Osten schaut, dann sieht man einen anderen Winkel, als wie auf dem Plan ersichtlich ist. Das Dach ist nicht abzusenken, trotz der Gliederung 0,5 Meter mit Treppenhaus mit Fenstern, die - weil in der Mitte liegend - nicht an der Achse spiegelbar sind. Die Dachneigung seitlich sollte gleich sein. Ein Risalit sei an der Nordseite anzubringen.
Dr. Metzger sagt, es ist wenig Baufläche und es sind wenig Fenster, weshalb dies ein nicht zukunftsweisendes Gebäude sei. Wenn zukunftsfähig bauen, dann sollte Dachbegrünung und Fassadenbegrünung realisiert werden. In Großstädten gibt es Großbäume, hier ist nur ein Baum geplant, wenn er denn gepflanzt wird. Herr Angeringer hält eine Fassadenbegrünung in den Bereichen ohne Fenster für möglich.
Herr Doser erinnert daran, dass das vierte Geschoß mit Flachdach in der letzten Sitzung ausgeschlossen wurde, daher der Änderungsvorschlag.
Aus Sicht von Herrn Dr. Böhm ist die Wohnung oben zu erhalten.
Herr Peresson ist der Meinung, dass der Denkmalschutz wollte, dass das Gebäude, also Fassaden und Dächer überarbeitet werden. So sei es nicht gut.