Tektur zu: Umbau und Umnutzung und gewerbliche Nebenräume zu Hotelzimmer, Detail und Ausführungsänderungen, Reichenstraße 3-5, Fl.Nr. 97, 99 u. 95/1, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.06.2023 ö beschliessend 2.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Während der Ausführung des genehmigten Umbaus haben sich eine Reihe von Änderungen ergeben. In wesentlichen Teilen betreffen diese technische Fragen, u. a.:

  • Änderung des Ladenfußbodenniveaus, im westl. Teil stufenfreie Ausführung
  • Z. T. neue Stahlbetondecken
  • Änderungen Raumaufteilungen
  • Einbau einer Lichtkuppel / Oberlicht (1. OG)
  • Einbau zusätzlicher Bäder
  • Verstärkung Dachkonstruktion und Wände
  • 2. OG neuer tragender Dachstuhl über bestehendem Dachstuhl mit neuem Kupferblechdach
  • Abbruch Abstellraum im Rückbereich und Änderung Zugangstür, Anbau Rampe und Eingangspodest
  • Einbau neuer Elektroraum 
  • Hotelzugang West: Änderung Eingangsbereich (Vorraum/Windfang)
  • Neue Decken über Räumen bei fehlender Tragfähigkeit
  • Einbau eines zusätzlichen Zimmers mit Dusche/WC in genehmigtem Appartement
  • Gesamterneuerung des Pultdachs West mit einheitlichem Gefälle, Wärmedämmung und Kupferblecheindeckung

Die Änderungen bedürfen der denkmalfachlichen Würdigung. Mit der Baugestaltungssatzung sind die Änderungen nach vorläufiger Einschätzung bzw. soweit dies den Planunterlagen zu entnehmen ist, vereinbar. 

Die Arbeiten wurden von der Bauaufsichtsbehörde vorläufig eingestellt. 

Eine andere bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt sich nicht, ebenso kein ungedeckter Stellplatzbedarf. Die bereits bei der ursprünglichen Genehmigung als notwendig festgelegten rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen. 

Hinweis: Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung bauplanungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Einzelheiten zum Denkmalschutz sind von den Fachbehörden zu bewerten. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor.


Es gibt in der Planung Belichtungselemente in zwei Dächern. Die Verwaltung ist der Meinung, dass sie so reduziert sind, dass sie nicht störend wirken. 
An der Rückseite gibt es ein Treppenhaus mit Änderungen innen und außen und einen neuen Balkon. Die Änderungen sind aus Sicht der Stadtverwaltung vertretbar. Von der Denkmalschutzbehörde gibt es noch keine Rückmeldung bis zur aktuellen Sitzung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die rechtlichen Nachweise der Zufahrt und für Stellplätze auf dem zweiten Grundstück sind noch vorzulegen bzw. ist eine Verschmelzung der Grundstücke vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:26 Uhr