Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohnungen, 12 Stpl. in der Tiefgarage und 6 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 20 und 22, Fl.Nr. 872, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss | Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses | 06.06.2023 | ö | beschliessend | 2.3.3 |
Sachverhalt
bei insgesamt 18 Stellplätzen sind dies 5,4 = mathematisch gerundet 5 Stellplätze.
Tatsächlich sollen 6 Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden. Bei korrekter Anwendung der Satzungsvorgabe müsste ein Stellplatz mehr in der Tiefgarage liegen.
Im Hinblick auf die nicht vorgabenkonforme Situierung in den Freibereichen sollte dem entsprochen werden.
Lt. Satzung bzw. GaStellV beträgt die Mindestbreite 3,50 m. Die Gesamtbreite der Fläche der Nrn. 9 und 10 beträgt 6,5 m und damit 0,5 m zu wenig. Ob dies trotzdem vertretbar ist, weil in der Mitte möglicherweise von einem gemeinsam nutzbaren Bewegungsraum ausgegangen werden kann ist ggf. vom Behindertenbeauftragten des LRAes zu beurteilen. Anderenfalls ist eine Verbreiterung erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0