Nutzungsänderung des Schlechtwetterraumes auch als Hofstellencafe mit Terrasse + Umnutzung des Abstellraumes zur Küche, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.05.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Hofstelle ist ein dort privilegierter Betrieb. Die beantragten Flächen stehen in einem betrieblichen Zusammenhang mit dem genehmigten Campingplatz. Von deren Zulässigkeit ist insoweit ebenfalls auszugehen.
Die beiden nicht im Plan ersichtlichen Stellplätze befinden sich offensichtlich in dem nördlichen Rückgebäude, für das ein eigener Bauantrag zur teilweisen Änderung vorliegt. Eine Ergänzung ist aber noch geboten, damit der Nachweis aus demselben Antrag hervorgeht.
Dem Luftbild ist zu entnehmen, dass an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe eine geringfügige Überbauung der Grenze zum städtischen Grundstück an der Straße vorliegt. Soweit sich dies bestätigt ist dies privatrechtlich zu regeln.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 26.05.2023:
Das Vorhaben wird als von der Privilegierung mitgezogen einzustufen und insoweit grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der möglichen Überbauung an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe näher zu klären.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der möglichen Überbauung an der Südseite der östlichen Stellplatzreihe näher zu klären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:26 Uhr