Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Gebäude wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt. Dort wurde das Einvernehmen nicht erteilt, weil ein deutliches Überwiegen der Ferienwohnnutzung geplant war. 
Der Antrag wurde nun abgeändert.

             Antrag Eingang: 
    22.05.2023                                 19.06.2023

Dauergenutzte Wohnungen                            1                                    2
Wohnfläche in qm ca.                                  58                                192 (=62%)

Ferienwohnungen                                    3                                    2
Wohnfläche in qm ca.                                242                                118 (=38%)

Nach Bebauungsplan besteht für Ferienwohnungen eine ausnahmsweise Zulassungsmöglichkeit. 
Hinsichtlich der Zahl der Wohnungen besteht ein hälftiges Verteilungsverhältnis; hinsichtlich der Wohnfläche im qm liegt der Anteil bei knapp über einem Drittel. 
Der Abweichungsantrag begründet dies, dass das Gebäude eine andere Nutzung nicht ohne größere Umrüstungsmaßnahmen zulasse. Dieselbe Aussage war allerdings schon im ersten Antrag enthalten. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Ferienwohnnutzung müsse dafür überwiegen und dies ist der nach der insoweit relevanten Größe der Wohnfläche der Fall. Auf die Zahl der Wohnungen kann dabei nicht abgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 11:29 Uhr