Errichtung eines Mobilfunkmastes (Gittermast) Höhe 20m für ATC Germany Holdings GmbH, Nähe am Kühbrunnen, Fl.Nr. 1324/2, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist in dem im Bebauungsplan W 20 festgesetzten Gewerbegebiet nach der Art der baulichen Nutzung zulässig. Hinsichtlich der Gebäudehöhen sind Festsetzungen vorhanden. Eine Traufhöhe im engeren Sinn besteht bei dieser Form einer Anlage nicht. Aufgrund der Anlagenhöhe von 20,40 m wird das LRA OAL das Luftamt Südbayern zu beteiligen haben. 

Nach der seit 2017 gültigen Bebauungsplanfassung müsste am Rand eines Baugrundstücks eine Bepflanzung geschaffen werden (3 m Breite). Das Betriebsgelände besteht hier allerdings bereits seit Jahren. Beim Inkrafttreten dieser Bebauungsplanfassung war hier kein durchgängiger Grünstreifen vorhanden. Im aktuell beantragten Bereich könnte er nun aber grundsätzlich gefordert werden, aber die Länge des von der Änderung betroffenen Bereiches beträgt gerade einmal 5,55 m; im Verhältnis zu der nicht betroffenen Gesamtlänge hat dies städtebaulich nahezu keine Relevanz. Eine anteilige Baumpflanzung (4 Bäume je 1000 qm Grundstücksfläche) ergibt sich rechnerisch nicht wenn die betroffene Anlagenfläche nur 44 qm beträgt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig. Wie oben beschrieben kann bei der kleinen Änderung bzgl. des flächenmäßigen Anteils auf dem Grundstück keine das Gesamtgrundstück betreffende Nachforderung von Bäumen etc. gestellt werden. Die Regelungen bzgl. Zahl der Geschoße und Traufhöhen sind nicht anwendbar, da es sich nicht um ein Gebäude sondern eine technische Anlage handelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der beantragten Masthöhe von 20,4 m und der dafür ggf. notwendigen Befreiungen zu erteilen. 

Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der beantragten Masthöhe von 20,4 m und der dafür ggf. notwendigen Befreiungen zu erteilen. 

Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.10.2024 11:29 Uhr